Kindergeld kommt in armen Familien bei den Kindern an

Gütersloh – Finanzielle Direkthilfen vom Staat für arme Familien kommen laut einer Studie bei den Kindern an. Das Vorurteil, dass ein Plus dieser Hilfen von den Eltern für Alkohol, Tabak oder Unterhaltungselektronik ausgegeben werde, ist demnach in der Regel falsch, wie die Bertelsmann-Stiftung mitteilte.

Im Auftrag der Stiftung mit Sitz in Gütersloh hat das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) untersucht, wie sich Kindergeld und das in einigen Bundesländern ausgezahlte Landeserziehungsgeld auf das Ausgabeverhalten von Familien auswirken. Dabei haben die Forscher den Zeitraum von 1984 bis 2016 untersucht.

So gaben bei einer fiktiven Erhöhung des Kindergeldes um 100 Euro die Familien 14 Euro mehr für die Miete aus, um mehr Wohnfläche zu haben. Ein Anstieg beim Zigarettenkonsum ist seit 2008 nicht mehr nachweisbar. Auch habe die Höhe des Kindergeldes keinen Einfluss auf den Alkoholkonsum. Dank höheren Kindergeldes steigt aber die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder in einer Kita betreut werden. Auch steigt der Anteil der Kinder, die an Musikerziehung oder am Turnen teilnehmen. Zudem hat die Analyse des ZEW ergeben, dass die Eltern aufgrund des Kindergeldes nicht ihre Arbeitszeit reduzieren.

«Direkte finanzielle Leistungen für Familien sind sinnvoller als aufwendig zu beantragende Sachleistungen. Das Geld kommt den Kindern zu Gute und wird nicht von den Eltern für ihre eigenen Interessen ausgegeben», sagt Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann-Stiftung.

Bei zweckgebundenen Sach- und Geldleistungen wie beim Bildungs- und Teilhabepaket würden laut Stiftung rund 30 Prozent der Mittel für den Verwaltungsaufwand verbraucht. Dräger fordert daher eine Beweislastumkehr: «Eltern sollten nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Der Staat sollte den Eltern vertrauen und Entmündigung sollte nicht zur Regel werden.»

Die Stiftung fordert beim Kampf gegen Kinderarmut in Deutschland die Ablösung des bisherigen Systems. Mit einem neuen Teilhabegeld sollen bisherige staatliche Maßnahmen wie das Kindergeld, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets, der Kinderzuschlag und Zahlungen über die Sozialhilfe gebündelt werden. Berechtigt wären nach diesem Vorschlag alle Kinder. Allerdings soll das Teilhabegeld mit dem steigenden Einkommen der Eltern abgeschmolzen werden. «Anders als das Kindergeld erreicht es so gezielt arme Kinder und Jugendliche», so Dräger.

Fotocredits: Uli Deck
(dpa)

(dpa)