Berlin – Zum Jahresende lohnt sich ein Rückblick – für Steuerzahler sogar bis zum Jahr 2015. Denn wer die Steuererklärung freiwillig abgibt, hat dafür vier Jahre Zeit.
Bis Mitternacht am 31. Dezember 2019 muss die Steuererklärung dafür im Briefkasten des zuständigen Finanzamts landen, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine BVL.
Sein Rat: «Einfacher lässt sich die Frist einhalten, wenn eine Steuererklärung via Elster mit elektronischer Unterschrift eingereicht wird.» Wer neben dem Arbeitslohn keine weiteren steuerpflichtigen Einnahmen hat, ist nach Angaben des BVL in der Regel nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Der Verband empfiehlt sie aber, wenn wegen der Werbungskosten oder anderer Aufwendungen eine Steuererstattung zu erwarten ist.
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(dpa/tmn)