Seit dem 1. Juli 2010 gibt es in Deutschland das P-Konto. Das Kürzel ‚P‘ steht dabei für Pfändungsschutz und weist auf den Zweck dieses besonderen Girokontos hin. Es soll weiter Verfügungen innerhalb der Pfändungsfreigrenzen ermöglichen.
Kontopfändung sichert Forderungen
Die Kontopfändung ist ein wichtiges Instrument von Gläubigern zur Sicherung ihrer Forderungen. Mit der Pfändung wird erreicht, dass über Zahlungseingänge auf dem Konto nicht mehr verfügt werden kann. Die gesperrten Beträge stehen damit zur Befriedigung von Gläubigeransprüchen zur Verfügung. Für den Kontoinhaber sind die Konsequenzen gravierend. Er kann das gesperrte Konto nicht mehr nutzen. Das Girokonto ist heute allerdings wesentlich, um am täglichen Leben teilnehmen zu können. Deshalb hat der Gesetzgeber das P-Konto geschaffen.
P-Konto ermöglicht Verfügungen
Ein bestehendes Girokonto kann auf Guthabenbasis in ein P-Konto umgewandelt werden. Jeder kann aber nur ein P-Konto führen. Die Führung als P-Konto bedeutet, dass der Kontoinhaber trotz Pfändung weiterhin innerhalb der Freigrenze sein Konto nutzen kann. Der Pfändungsfreibetrag liegt aktuell bei 1.045,04 Euro monatlich. Bis zu diesem Betrag sind Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften und Barabhebungen möglich.
Schuldnerschutz
Das P-Konto ist ein wichtiges Mittel zur Existenzsicherung in schwierigen Lebenslagen. Es dient dem Schuldnerschutz und begrenzt die Ansprüche von Gläubigern.