Das Investitionszulagengesetz beeinhaltet Regelungen zur Förderung für Unternehmen durch die EU.
Insbesondere geht es um die Förderung von Erstinvestitionen für das verarbeitende Gewerbe sowie produktionsnaher Dienstleistungen.
Ab 2007 beeinhaltet das Investitionszulagengesetz zusätzlich dazu die Förderung. In den Fördersätzen wurden Änderungen vorgenommen; namentlich die Kürzung der sog. Behaltefrist für kleine und mittelständige Unternehmen auf 3 Jahre. Gefördert werden Investitionen, die ab dem 21. Juli 2006 begonnen wurden und nach dem 31.12.2006 jedoch vor dem 1.1. 2010 beendet sein werden.
Als problematisch könnte sich das Zeitfenster vor allem bei größeren Bauprojekten erweisen. Werden die Projekte nicht termingerecht abgeschlossen, erhält der Betrieb keine Fördermittel, sodass das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten kann. Eine weitere unliebsame Konsequenz des unflexiblen Zeitrahmens ist die Gefahr, dass Gelder in unnütze Bauvorhaben investiert werden statt in Gebäude oder Maschinen, deren Anschaffung zwar sinnvoller wäre, jedoch deren Planung und Umsetzung so viel Zeit in Anspruch nimmt, dass sie nicht mehr von der EU gefördert werden.
Positiv ist, dass kleineren Unternehmen eine Startgrundlage von EU-Ebene zukommt, was die europäische Wirtschaft fördern und stabilisieren soll.