Bremen – In Deutschland dürfen nicht alle Inkassobüros offene Forderungen für Dritte eintreiben. Gestattet ist dies nur Rechtsanwälten oder registrierten Inkassounternehmen.
Haben Verbraucher Zweifel, können sie die Registrierung im Internet überprüfen: Zugelassene Inkassounternehmen sind auf der Seite
rechtsdienstleistungsregister.de zu finden. Hier können Verbraucher über den Link «Registrierung suchen» in einer Eingabemaske mehrere Merkmale eingeben, die sie über das Inkassobüro wissen.
Wer Zweifel hat, ob eine Inkassoforderung berechtigt ist, kann diese mit einem neuen Service der Verbraucherzentralen überprüfen. Betroffene werden auf der Internetseite
inkasso-check.de durch eine Reihe von Fragen geführt. Am Ende erhalten sie eine rechtliche Erstinformation zu ihrem Fall sowie Informationen für das weitere Vorgehen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) fördert das Projekt.
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(dpa/tmn)