(NL/3574255202) Das Kellergeschoss bietet seit jeher eine besondere Ausbaureserve, z. B. als bewohnbares Souterrain in Ihrem Einfamilienhaus oder als Stauraum für die Mieter in Ihrem Mehrfamilienhaus. Von der jeweiligen Nutzung hängt es dann auch ab, wie diese speziellen Räume gelüftet werden sollten.
Denn die Wände und die Raumluft im Untergeschoss sind durch deren Lage unterhalb der Erdoberfläche naturgemäß kühler als in den Oberschossen.
Die Folge: Die Feuchtigkeit, die in der Luft aus der wärmeren Umgebungsluft enthalten ist, kann sich an den kalten Mauern sehr schnell als Kondenswasser absetzen und die Wand durchfeuchten. Das schädigt auf Dauer die Bausubstanz und kann zu Schimmel führen, weil die Wände schwitzen.
Deshalb sollten die Fenster und Außentüren von unbewohnten Kellerräumen in den Monaten Mai bis September nicht zum Lüften geöffnet werden, wenn es im Keller kälter als ca. 12 Grad ist. Wenn die Räume bewohnt sind, sollte nur dann gelüftet werden, wenn die Außenluft bereits abgekühlt ist und damit weniger Wasser enthält.
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