Nach einer Schätzung der EU-Kommission haben 670.000 Deutsche kein eigenes Bankkonto. Das klingt komisch, denn ein Leben ohne ein eigenes Girokonto kann sich kaum jemand vorstellen. Gehälter und Renten werden nicht mehr in Form von Bargeld ausgezahlt, und es gibt nur wenige Menschen, die ihre Miete oder ihre Telefonrechnung bar am Schalter der Bank oder der Post einzahlen. Aber es gibt Menschen, deren Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht möglich ist, weil die Bank ihnen ein normales Girokonto verweigert. Zwar können die Banken sich ihre Kunden aussuchen, doch gibt es eigentlich das Konto für jedermann. So zumindest ist es angedacht.
Was ist ein Konto für Jedermann?
Das sogenannte Jedermannkonto räumt das Recht auf ein Bankkonto ein. Dieses Recht gibt es bereits seit 1909 und es wurde zuerst von der Postbank angeboten. Als die Post 1995 privatisiert wurde, geriet dieses Konto in Vergessenheit. Heute gibt es das Jedermannkonto noch immer, aber die Banken sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet. Es handelt sich in diesem Fall vielmehr um eine freiwillige Selbstverpflichtung. Aber die Banken bieten ihren Kunden trotzdem ein Konto an, das wie ein normales klassisches Girokonto funktioniert, aber mit einem kleinen Unterschied, denn dieses Konto kann nicht überzogen werden. Es ist praktisch ein Konto auf Guthabenbasis, das unabhängig von der Bonität gewährt wird, auch für Kunden, die vielleicht eine schlechte Bonität haben. Auf GirokontoohneSchufa.org gibt es viel Wissenswertes zu genau dem Thema.
Ein Konto mit Guthaben
Ein Konto auf Guthabenbasis ist vergleichbar mit einer Prepaid Kreditkarte. Auf dem Konto befindet sich eine bestimmte Menge Geld, und wenn dieses Geld abgehoben wurde, ist Schluss, das Konto kann nicht überzogen werden. Auf diese Weise wird verhindert, dass der Kontoinhaber Schulden macht und am Ende in eine Schuldenfalle läuft. Auch ein Guthabenkonto funktioniert wie ein normales Konto. Es können Abbuchungen vorgenommen werden und es ist möglich, Bargeld am Automaten zu holen. Zusammen mit einer Prepaid Kreditkarte kann jeder mit einem Guthabenkonto ganz normal leben und bezahlen. Menschen, die besonders große finanzielle Schwierigkeiten haben und die bereits hoch verschuldet sind, können auf Nummer sicher gehen und bei der Bank ein sogenanntes P-Konto eröffnen. Ein P-Konto ist ein Pfändungsschutzkonto, auf das die Gläubiger ab einer bestimmten Summe keinen Zugriff mehr haben. Seit 2010 gibt es einen Rechtsanspruch auf ein P-Konto und die Banken müssen dem Wunsch des Kunden entsprechen und das Girokonto in ein pfändungssicheres Konto umwandeln.