Regenstauf – Ein Umzug für den Job kann ins Geld gehen. Die gute Nachricht: Das Finanzamt kann an den Kosten beteiligt werden. Abgesetzt werden können etwa Ausgaben für den Möbeltransport, für Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen oder für doppelte Mietzahlungen, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi).
Um die angefallenen Kosten abzusetzen, ist es allerdings erforderlich, alle Ausgaben zu dokumentieren und gültige Belege dafür zu beschaffen und zu sammeln. Für sonstige Umzugskosten kann zudem eine Pauschale angesetzt werden.
Pauschalen wurden erhöht
Diese Pauschale hat sich in 2020 leicht erhöht: Sie beträgt seit Anfang März für Singles 820 Euro und für Verheiratete beziehungsweise Lebenspartner 1639 Euro. Für jedes Kind oder sonstigen Angehörigen im Haushalt kommen jeweils noch 361 Euro dazu. Zuvor lag die Pauschale bei 811 Euro für Ledige, 1622 Euro für Ehepaare und jeweils 357 Euro für weitere Haushaltsmitglieder.
Damit die höhere Pauschale herangezogen werden kann, muss der letzte Umzugstag in diesem Jahr mindestens auf den 1. März gefallen sein. Erfolgt innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ein weiterer beruflich veranlasster Umzug, werden die Pauschalen um 50 Prozent erhöht.
Nicht für private Umzüge
Die Pauschalen gelten aber nicht für private Umzüge, sondern nur für beruflich veranlasste. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde verkürzt. Bei privaten Umzügen können Steuerzahler die Kosten für das Umzugsunternehmen als haushaltsnahe Dienstleistung ansetzen.
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(dpa/tmn)