Karlsruhe (dpa/lsw) – Arbeitende Rentner sollten einige Regeln kennen: Wer eine Rente vor der Regelaltersgrenze erhält, muss eine Beschäftigung zum Beispiel der Deutschen Rentenversicherung (DRV) mitteilen.
Sollte das Einkommen die Hinzuverdienstgrenze überschreiten, könne es zu Rentenkürzungen kommen, teilte DRV-Experte Matthias Marten mit. Seit dem 1. Juli 2017 beträgt die Hinzuverdienstgrenze für Altersrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze und Rentner wegen voller Erwerbsminderung nach DRV-Angaben 6300 Euro jährlich.
Bei einem höheren Verdienst wird die Rente gekürzt: Das Einkommen oberhalb der Grenze wird zu 40 Prozent angerechnet. Einkünfte aus ehrenamtlicher Tätigkeit wirken sich nicht auf die Rentenhöhe aus, solange sie steuerfrei sind.
Die neue Flexi-Rente ermögliche ein variableres Hinzuverdienen, sagte Marten. Bisher habe es eine monatlich zu beachtende Hinzuverdienstgrenze gegeben. Jetzt werde die Jahressumme betrachtet. Wenn zum Beispiel ein Kioskbetreiber in einem Freibad von Mai bis August 1500 Euro pro Monat verdient, bleibt er mit 6000 Euro im Jahr unterhalb der Grenze. Nach bisherigem Recht hätte er schon ab dem ersten Monat eine Rentenkürzung gehabt.
Das Gesetz bietet nach Martens Angaben weitere Möglichkeiten, den Übergang in die Altersrente flexibler zu gestalten, etwa mit einer individuellen Teilrente. «Die Regelungen sind sehr kompliziert, deshalb empfehle ich allen Interessierten sich bei der
Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.»
Das sei in den Beratungsstellen der DRV kostenlos und individuell möglich. Für allgemeine Fragen stehe auch das kostenlose Servicetelefon unter der Nummer 0800 1000 4800 zur Verfügung.
Ältere Menschen im Job
Geld verdienen geht für viele Menschen auch
jenseits der 65 weiter: Jeder Neunte in der Altersgruppe von 65 bis
74 Jahren (11 Prozent) geht nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes
für 2016 einer Erwerbsbeschäftigung nach. Das sind 942 000 Frauen
und Männer. Innerhalb von zehn Jahren habe sich der Anteil mehr als
verdoppelt.
Bei Männern ist der Anteil mit 15 Prozent deutlich höher als bei
Frauen mit 8 Prozent. Für die Mehrheit dieser Gruppe dient das
Arbeitseinkommen dem Zuverdienst, für 37 Prozent ist es die
vorwiegende Quelle des Lebensunterhalts. Grundlage für die Zahlen ist
die Definition der International Labour Organization. Danach ist
erwerbstätig, wer mindestens eine Stunde pro Woche einer bezahlten
Arbeit nachgeht.
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(dpa)