Frankfurt/Main – Sie jäten Beete, bringen Kinder zum Training, kümmern sich um Alte und Kranke, agieren als Heimbeirat, rücken zum Löschen aus oder sind politisch aktiv.
Mehr als 20 Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtlich. Doch was passiert, wenn Freiwilligen im Dienst für die Gesellschaft etwas passiert? Sie einen Unfall haben oder Schaden verursachen?
Für ehrenamtlich Tätige gibt es eigene Versicherungen, die existenzielle Risiken wie Unfall und Haftpflicht abdecken. Schutz besteht sowohl auf gesetzlicher als auch auf freiwilliger Basis, wie Holger Niese erläutert. Er ist beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zuständig für Versicherungsfragen.
Den
gesetzlichen Unfallschutz gewährleisten oft Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallkassen. Beide springen zum Beispiel ein für diejenigen, die anderen Menschen in Notsituationen helfen. Dazu zählen Mitglieder von Rotem Kreuz und Rettungsdiensten.
Auch in der Alten-, Wohlfahrts- und Gesundheitspflege sowie in der Kirche Engagierte und ehrenamtliche Kommunalpolitiker sind erfasst. Die Versicherung läuft über die jeweiligen Organisationen.
Übungsleiter in Sportvereinen genießen laut Niese gesetzlichen Schutz durch die BG, sollten sie sich zum Beispiel verletzen. Eltern, die Kinder zu Training und Wettkampf chauffieren, fallen jedoch durchs Raster, erklärt Christine Ramsauer von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Dies sei vergleichbar «mit der Bringpflicht zur Schule im Rahmen der elterlichen Fürsorge».
Für rund eine Million Feuerleute im Land existieren Regelungen ähnlich «einem Flickenteppich, weil Ländersache», sagt Carsten-Michael Pix vom Deutschen Feuerwehrverband. Brandlöscher in Bayern und Nordrhein-Westfalen seien durch die Unfallkassen geschützt, während etwa in Niedersachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt Feuerwehrunfallkassen diese Aufgabe übernähmen.
Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit genießen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. «Hier ist immer die Tätigkeit im Einsatz selbst versichert und auch der Hin- und Rückweg zum Einsatz- und Wohnort», erläutert Bianca Boss vom
Bund der Versicherten. Voraussetzung: Der Helfer ist von Bund, Land oder Kommune beauftragt.
Engagierte Bürger ohne Anspruch auf gesetzliche Hilfe können sich freiwillig über die sogenannte
Ehrenamtsversicherung absichern. Diese ist in der Regel bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) angesiedelt. Sie greift unter anderem für Funktionsträger – Vorstände, Kassenwarte, Schiedsrichter oder Mitglieder von Partei- und Gewerkschaftsgremien. Die Sicherung sei auf zwei Wegen möglich, erläutert die VBG: Entweder schließe die jeweilige Organisation den entsprechenden Vertrag oder «die Ehrenamtsträger versichern sich selbst». Der Beitrag kostet derzeit 3,20 Euro pro Person und Jahr.
Manche Vereinigungen bieten ihren Helfern die Option, sich privat zu versichern. So hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenarbeit (BAGSO) sowohl für Haftpflicht als auch für Unfall Rahmenverträge abgeschlossen. Eingeschlossen seien Schäden, «die der Ehrenamtliche anrichtet», betont Geschäftsführer Guido Klumpp. Darüber hinaus können Ehrenamtliche für Dienstreisen mit dem Auto über eine Kasko-Sammelversicherung geschützt werden.
Auf eigene Faust Policen abzuschließen, sollte sorgfältig geprüft werden. Manchmal umfasse eine sowieso bestehende Privathaftpflicht ehrenamtliche Arbeit, meint Bianca Boss. Hinweise finden sich im Kleingedruckten. Boss und DOSB-Mann Niese empfehlen jedoch, sich zunächst über Möglichkeiten durch Vereine und Organisationen zu informieren. Denn «Leistungen des gesetzlichen Unfallschutzes sind weitreichender als die des privaten.»
Fotocredits: Andre Hirtz
(dpa/tmn)