(Mynewsdesk) München, 5. Dezember 2013 – Anlässlich des anstehenden Treffens der EU-Finanzminister warnt Stephan Götzl, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB), vor einem zentralen europäischen Fonds zur Abwicklung von Krisenbanken. Die Mitgliedsstaaten beabsichtigen, diesen im Rahmen des europäischen Abwicklungsmechanismus SRM (Single Resolution Mechanism) einzuführen.
Dieses Vorhaben treibt einen Keil zwischen Verantwortung und Haftung für die Geschäftstätigkeit von Banken. „Wenn die Zeche für Fehlentwicklungen und Missmanagement auf nationaler Ebene künftig die gesamte europäische Kreditwirtschaft zahlen muss, dann kann dies ungesundes Risikoverhalten auf Einzelbankebene provozieren“, macht Götzl deutlich. Zudem führe die geplante Einsetzung der
EU-Kommission als oberste Entscheidungsinstanz bei einer Abwicklung zur übermäßigen Machtkonzentration bei der Behörde ohne ausreichende demokratische Legitimation.
Gleichwohl müsse das „Too-big-to-fail“-Problem der Bankriesen europäisch gelöst werden, um Steuerzahler künftig zu schonen. Einen Teil der Lösung könne ein europäischer Rettungstopf für international tätige Großbanken darstellen. Dass Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen einbezogen werden, sei aber abzulehnen, da sie sich mit ihren bewährten Sicherungseinrichtungen selbstverantwortlich vor Schieflagen schützen. Götzl: „Ich bin dagegen, dass unsere Mitgliedsbanken zur Finanzierung des zentralen Abwicklungstopfes herangezogen werden. Sie sollten erst gar nicht unter den gesetzlichen Anwendungsbereich des SRM fallen.“
Es sei deshalb klug, eine Freigrenze zu definieren, wie sie vergleichbar bei der deutschen Bankenabgabe festgeschrieben ist. Kleine und mittlere regional tätige Geldhäuser, deren Bilanzsumme unterhalb eines Schwellenwerts liege, müssen dann nicht in den europäischen Topf einzahlen. „Die EZB nimmt alle Banken mit einer Bilanzsumme über 30 Milliarden Euro unter ihre Fittiche“, so Götzl. „Dieses Kriterium muss auch bei der Bankenabwicklung gelten.“ Deshalb sei es nur konsequent, wenn kleine und mittlere Regionalbanken mit einer Bilanzsumme unter 30 Milliarden Euro vom SRM ausgenommen werden und keine Beiträge zum EU-Abwicklungsfonds für Großbanken zahlen müssen.
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