Keine Steuer bei fehlerhafter Fondsberatung
Hamm(dpa/tmn) - Anleger, die aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung eine Entschädigung erhalten, müssen darauf nicht immer Kapitalertragsteuer zahlen. Das entschied das Oberlandesgerichts (OLG) Hamm in einem Fall in dem es um Schiffsfonds ging.
«War der Fonds gerade darauf ausgelegt, dass gewerbliche Einkünfte als Mitunternehmer erzielt werden, braucht auch bei der Entschädigung wegen einer fehlerhaften Anlageberatung keine Kapitalertragsteuer einbehalten werden», erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Im konkreten Fall verklagte eine Anlegerin ihr Kreditinstitut, das ihr zu einem Schiffsfonds geraten hatte, wegen einer fehlerhaften Beratung. Letztlich schlossen die Streitparteien einen Vergleich vor dem Landgericht Essen und einigten sich auf eine Entschädigung von 4000