Anspruch auf Kindergeld trotz Krankheit
Berlin - Eltern können für ihre volljährigen Kinder weiterhin Kindergeld erhalten. Die Bedingung: Das Kind hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und es befindet sich noch in einer Berufsausbildung oder in einem Studium.
Muss das Kind die Ausbildung wegen einer Erkrankung unterbrechen, bleibt der Kindergeldanspruch aber bestehen. «Entscheidend ist allein, dass das Kind an seinem Ausbildungswillen festhält», sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler mit Blick auf ein aktuelles Steuerurteil aus Hamburg (Az.: 5 K 24/19).
Ausbildung musste unterbrochen werden
Im Streitfall klagte eine Mutter, deren Tochter sich von August 2016 bis Juni 2017 in einer Ausbildung befand. Aufgrund einer Krankheit konnte die Tochter die Ausbildung nicht fortsetzen. Nach Genesung absolvierte die ehemalige