Geld und Recht

Trennungszeit: Partner vom Erbe ausschließen

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Schleswig (dpa/tmn) - Auch wenn sich ein Ehepaar trennt, kann in der Trennungsphase weiterhin die gesetzliche Erbfolge greifen. Das bedeutet: Der Partner kann im Erbfall unter Umständen auch dann noch Miterbe oder Alleinerbe werden. Das gilt, wenn etwa noch keiner einen Scheidungsantrag gestellt hat oder der Ehepartner dem Antrag nicht zugestimmt hat, erklärt die Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Bei einer Zugewinngemeinschaft gilt: Wenn kein Testament vorliegt, kann der Partner im Erbfall auch in der Trennungsphase die Hälfte des Nachlasses erhalten. Wer seinen Partner von der Erbfolge ausschließen will, sollte ein Testament aufsetzen. Darin kann er etwa seine Kinder oder eine andere Person als Erben einsetzen. Begünstigt ein einseitiges Testament den Ehepartner, kann der andere es

Anspruch auf Krankengeld: Das muss ein Arzt bestätigen

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Essen (dpa/tmn) - Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn eine Krankheit sie arbeitsunfähig macht. Ein Arzt muss den Anspruch für den entsprechenden Zeitraum bestätigen. Es sei denn, es liegt für diese Zeit bereits ein Gutachten des Sozialmedizinischen Dienstes der Krankenkassen vor. Das reiche als Bestätigung aus, entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az.: L 5 KR 578/15). Über das Urteil berichtet die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Der Fall: Ein Chef kündigte einem Arbeitnehmer zu Ende November 2014. Er zahlte das Entgelt bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter. Mitte November erkrankte der Mann. Ein Chefarzt bescheinigte ihm die Arbeitsunfähigkeit - aufgrund von rheumatischen Beschwerden und anderen Erkrankungen

Preis oft nicht günstiger: Vorsicht bei Gratis-Angeboten

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Düsseldorf (dpa/tmn) - Bei Gratis-Angeboten sollten Kunden genau hinschauen - vier plus eins gratis klingt zwar gut, aber nicht immer ist der Preis für die angegebene Menge wirklich günstiger. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam. Stehen die Normalpackung und die Packung mit extra Gratis-Inhalt nebeneinander, können Kunden die Preise leicht kontrollieren. Doch auch wenn sie nicht übereinstimmen und der Kunde mehr zahlen müsste, gilt: Kunden haben an der Supermarktkasse keinen Anspruch auf einen Preisnachlass. Solch irreführende Werbung kann nur abgemahnt werden. Sollte im Regal keine Original-Packung als Vergleich stehen, ist es für Kunden schwer zu durchschauen, ob das Angebot wirklich weniger kostet. Eine Orientierung kann dann der Grundpreis bieten. Ihn

Alleinerbe muss Auskunft geben

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Berlin (dpa/tmn) - Beantragt ein Alleinerbe einen Erbschein, kann das Nachlassgericht ihn auffordern, alle gesetzlichen Erben zu benennen. Ziel ist es, dass diese zum Antrag Stellung nehmen können. Der Alleinerbe muss für das Gericht aber nicht die Adressen der gesetzlichen Erben ausfindig machen. Das Gericht kann auch kein Zwangsgeld verhängen, wenn der Erbe bei der Suche nach der Anschrift nicht behilflich ist. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Karlsruhe hervor (Az.: 11 W 41/16), teilt die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein mit. Im konkreten Fall hatte eine Frau in ihrem Testament einen Sohn als Alleinerben eingesetzt. Der Mann beantragte daraufhin den Erbschein. Das Nachlassgericht forderte ihn auf, die Anschriften seiner beiden Geschwister mitzu

Mängel an reduzierter Ware. Verbraucher dürfen reklamieren

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Rostock (dpa/tmn) - Ob in den Schaufenstern oder im Internet - Händler locken mit Rabatt-Aktionen und Angeboten zum Sommerschlussverkauf. Bei der Suche nach Schnäppchen achten manche Kunden besonders auf den Preis. Wer später Mängel an der Ware entdeckt, kann diese reklamieren, informiert die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Zunächst darf der Käufer die Lieferung eines mangelfreien Produktes oder eine Reparatur verlangen. Scheitert die Reparatur zweimal, ist sie in der Regel nicht zuzumuten. Auch wenn eine Ersatzlieferung fehlschlägt, kann der Kunde grundsätzlich den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Wenn der Verkäufer den Mangel an der Ware angezeigt hat, entfällt die sogenannte Sachmangelhaftung. Das Unternehmen muss die Ware folglich nicht reparieren ode

Studierende bis 25: Über Eltern gesetzlich krankenversichert

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Bremen (dpa/tmn) - Bis zum 25. Lebensjahr sind Studenten über ihre Eltern abgesichert, wenn diese in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Eine solche Familienversicherung besteht jedoch nicht, wenn die Eltern privat versichert sind. Dann müssen Studierende einen eigenen Vertrag abschließen. Darauf macht die Verbraucherzentrale Bremen aufmerksam. Zusätzlich zur Krankenversicherung sollten angehende Studierende ihren Versicherungsschutz prüfen und gegebenenfalls anpassen. Aus Sicht der Verbraucherschützer sei eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll, wenn Studierende in andere Länder reisen. Denn dann ist ein Rücktransport abgedeckt, der mitunter hohe Kosten verursacht. Außerdem raten sie Schulabgängern, sich über die private Haftpflicht- und die Berufsunfähigkeits-Versicherung zu i

Kippen und Fühlen: Details verraten Falschgeld

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Wiesbaden (dpa/tmn) - Den Daumen und eine Lupe - mehr braucht man eigentlich nicht, um Falschgeld auszumachen. Die Deutsche Bundesbank rät zu einem Schnelltest mit Fühlen, Kippen und einem genauen Blick auf die Details. So geht es: Relief: Den Daumen langsam über die Buchstabenkombination am oberen Rand des Scheins gleiten lassen. Das «BCE ECB...» ist bei einem echten Schein als Reliefstruktur ertastbar. Bei den neueren Scheinen befindet sich diese Buchstabenkombination in Reliefstruktur am Rand. Hier ist auch die Wertzahl des Scheins in der Mitte erfühlbar. Wasserzeichen und Glanzstreifen:Auf der Seite entdecken Verbraucher durch Kippen des Scheins das Wasserzeichen. Auf der Rückseite wird bei manchen Scheinen beim Bewegen ein Glanzstreifen sichtbar. Hologramm oder Farbwechsel:

Ratgeber-Bestseller: «Fußball-EM 2016» in den Top Ten

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München (dpa/tmn) - Kaum im Handel, schon in den Top Ten der Ratgeberbücher: «Fußball-EM 2016» von «Sport Bild» schafft mit großformatigen Fotos und ausführlichen Analysen der EM den Direkteinstieg auf Platz acht. Stefanie Stahl führt die Ratgeber-Bestsellerliste weiterhin mit «Das Kind in dir muss Heimat finden» an. «Wiedersehen im Café am Rande der Welt» von John Strelecky klettert von der Drei auf die Zwei und Michael Nasts «Generation Beziehungsunfähig» rutscht vom zweiten auf den dritten Platz. 1. (1.) Stahl, Stefanie Das Kind in dir muss Heimat finden / Sphinx Kailash 14,99 Euro 2. (3.) Strelecky, John Wiedersehen im Café am Rande der Welt dtv 14,90 Euro 3. (2.) Nast, Michael Generation Beziehungsunfähig Edel Germany 14,95 Euro 4. (4.

Tipp für Auswanderer: An Steuerpflicht denken

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Berlin (dpa/tmn) - Für Auswanderer kann es steuerlich günstig sein, wenn sie ihre Zelte in Deutschland komplett abbrechen. Denn wer ins Ausland zieht, aber seinen Wohnsitz in Deutschland behält, unterliegt möglicherweise in beiden Staaten der unbeschränkten Steuerpflicht. Dies hat zur Folge, dass das weltweit erwirtschaftete Einkommen des Einzelnen der Einkommensteuerpflicht in Deutschland unterliegen kann. Grundsätzlich gilt für die Besteuerung von Einkommen und Vermögen: Zur Abmilderung einer Doppelbelastung hat Deutschland mit vielen Ländern wie Spanien sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Darauf macht die Bundessteuerberaterkammer in Berlin aufmerksam. Wollen Steuerzahler die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland vermeiden, müssen sie ihren Wohnsitz und sämtliche Wo

Versicherungen prüfen: Schulunfähigkeitsschutz unnötig

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Henstedt-Ulzburg (dpa/tmn) - Einige Versicherer bieten eine sogenannte «Schulunfähigkeits»-Police an - für den Fall, dass das Kind aus gesundheitlichen Gründen für voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht am Unterricht teilnehmen kann. Der Bund der Versicherten rät davon ab, einen solche Versicherung abzuschließen. Der Versicherer zahle im Leistungsfall zwar an die Eltern pro Monat eine vorher vereinbarte Summe aus - damit Versicherte beispielsweise Privatunterricht zu Hause für den Nachwuchs finanzieren können. Doch der Schutz sei unzureichend - ein querschnittsgelähmtes Kind bekomme beispielsweise keine Leistung vom Versicherer, wenn es im Rollstuhl sitzend am Schulunterricht teilnehmen kann. Eltern sollten besser über eine private Unfallversicherung für ihren Nachwuchs nachdenken