Trennungszeit: Partner vom Erbe ausschließen
Schleswig (dpa/tmn) - Auch wenn sich ein Ehepaar trennt, kann in der Trennungsphase weiterhin die gesetzliche Erbfolge greifen. Das bedeutet: Der Partner kann im Erbfall unter Umständen auch dann noch Miterbe oder Alleinerbe werden.
Das gilt, wenn etwa noch keiner einen Scheidungsantrag gestellt hat oder der Ehepartner dem Antrag nicht zugestimmt hat, erklärt die Schleswig-Holsteinische Notarkammer.
Bei einer Zugewinngemeinschaft gilt: Wenn kein Testament vorliegt, kann der Partner im Erbfall auch in der Trennungsphase die Hälfte des Nachlasses erhalten. Wer seinen Partner von der Erbfolge ausschließen will, sollte ein Testament aufsetzen. Darin kann er etwa seine Kinder oder eine andere Person als Erben einsetzen.
Begünstigt ein einseitiges Testament den Ehepartner, kann der andere es