Falsche Daten im Steuerbescheid: Widerspruch zulässig
Berlin (dpa/tmn) - Das Finanzamt kann einen Steuerbescheid nachträglich ändern. Fallen dadurch höhere Steuern an, sollten Steuerzahler jedoch überprüfen, ob sie die Änderungen überhaupt akzeptieren müssen. Der Bescheid darf nicht in jedem Fall nachträglich zulasten des Steuerzahlers geändert werden.
Das gilt etwa, wenn das Finanzamt Daten übernimmt, die von Arbeitgebern, Versicherern oder Banken falsch gemeldet wurden. Das sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler und verweist auf ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes (Az.: 3 V 226/14). Das ist insbesondere dann der Fall, wenn es dabei nicht die Angaben des Steuerzahlers berücksichtigt hat.
In dem verhandelten Fall hatte ein Arbeitnehmer in der Einkommensteuererklärung seinen Bruttolohn zutreffend angegeben. Sein Chef hatte