Geld und Recht

Falsche Daten im Steuerbescheid: Widerspruch zulässig

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Berlin (dpa/tmn) - Das Finanzamt kann einen Steuerbescheid nachträglich ändern. Fallen dadurch höhere Steuern an, sollten Steuerzahler jedoch überprüfen, ob sie die Änderungen überhaupt akzeptieren müssen. Der Bescheid darf nicht in jedem Fall nachträglich zulasten des Steuerzahlers geändert werden. Das gilt etwa, wenn das Finanzamt Daten übernimmt, die von Arbeitgebern, Versicherern oder Banken falsch gemeldet wurden. Das sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler und verweist auf ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes (Az.: 3 V 226/14). Das ist insbesondere dann der Fall, wenn es dabei nicht die Angaben des Steuerzahlers berücksichtigt hat. In dem verhandelten Fall hatte ein Arbeitnehmer in der Einkommensteuererklärung seinen Bruttolohn zutreffend angegeben. Sein Chef hatte

Umzugskosten oft absetzbar: Job nach Umzug zu Fuß erreichbar

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Berlin (dpa/tmn) - Wenn ein Arbeitnehmer näher an seine Arbeitsstelle zieht, kann er unter Umständen die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen. Die berufliche Tätigkeit muss dann aber der entscheidende Grund für den Umzug sein, erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Verringert sich die tägliche Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde, erkennen die Finanzämter die berufliche Motivation des Umzugs in der Regel an. Das gilt auch, wenn sich zwar die Fahrzeit um weniger als eine Stunde verkürzt, der Arbeitnehmer dafür nach dem Umzug seinen Arbeitsweg jedoch zu Fuß zurücklegen kann, sagt Klocke und verweist auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Köln (Az.: 3 K 3502/13). Im verhandelten Fall nutzte die Klägerin bislang die Straßenbahn, um zur Arbei

Mitarbeiter-Fitness: Mit Rückenkursen Steuern sparen

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Berlin (dpa/tmn) - Der Fiskus fördert die Gesundheit der Mitarbeiter. Vorausgesetzt der Chef übernimmt die Kosten für die Kurse zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Eine bloße Umwandlung des Gehalts akzeptiert das Finanzamt nicht. «Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Unternehmen 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr in die Gesundheitsförderung investieren, ohne dass Lohnsteuer anfällt», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Die Steuerbefreiung gilt auch nicht für allgemeine Mitgliedsbeiträge in einem Sportverein oder Fitnessstudio. Der Fiskus erkennt nur Kurse an, die hinsichtlich ihrer Qualität und Zweckbindung den Anforderungen des Sozialgesetzbuches entsprechenden. Das können etwa Rückenkurse, Kurse zur Rauchentwöhnung, Ernährungsberatung oder Stressbewältigun

Steuer: Hochwasserschäden geltend machen

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Berlin (dpa/tmn) - Hochwassergeschädigte können außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Das gilt für ihre Reparaturaufwendungen und Kosten für Ersatzbeschaffungen. «Auch wer Flutopfer mit einer Spende unterstützt hat, sollte dies beim Fiskus angeben». Das erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler mit Hinweis auf ein Verwaltungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 28. Juni. Hintergrund sind die starken Überschwemmungen im Mai und Juni 2016. Betroffene können die selbst getragenen Kosten für die Reparatur des Hauses oder die Anschaffung von Möbeln und Kleidung steuerlich absetzen. Dies gilt ausnahmsweise selbst dann, wenn der Steuerzahler keine Versicherung gegen Hochwasserschäden abgeschlossen hatte. Entsprechende Rechnungen und Belege für

Disagio: Direkt als Werbungskosten abziehbar

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Berlin (dpa/tmn) - Vermieter, die für die Finanzierung ihrer Immobilie einen Kredit aufnehmen und mit der Bank eine Zinsvorauszahlung (Disagio) vereinbaren, dürfen diese Kosten direkt als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen. «Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Höhe des Disagios in einem marktüblichen Rahmen bewegt», betont Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Dabei gilt eine Disagiovereinbarung mit einer Geschäftsbank prinzipiell als marktüblich. Dies geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 8. März 2016 hervor (Az.: IX R 38/14). Im verhandelten Fall nahm ein Ehepaar ein Hypothekendarlehen über rund 1,3 Millionen Euro zu einem Darlehenszins von 2,85 Prozent auf, um ein Mehrfamilienhaus finanzieren. Die Geschäftsbank behielt ein Disagio

Bundesverfassungsgericht: Besteuerung der Rente bleibt

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Karlsruhe (dpa) - Die steuerliche Behandlung von Ausgaben für die Altersvorsorge verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Zwei Verfassungsbeschwerden hatten keinen Erfolg, wie in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die Kläger finden es ungerecht, dass der Posten beim Finanzamt nur als Sonderausgaben und nicht als Werbungskosten von der Einkommensteuer abgesetzt werden kann. Das ist im Ergebnis ungünstiger. Außerdem ist die Höhe gedeckelt. Hintergrund ist die seit 2005 laufende Umstellung auf eine Besteuerung der Renteneinkünfte. Sie wird ausgeglichen durch eine Entlastung in der Zeit vor der Rente. Der Gesetzgeber habe dabei viel Spielraum, entschieden die Richter. In der Übergangszeit bis 2025 seien Ungleichbehandlungen hinnehmbar. Nur zu einer Doppelbesteuerung darf es nicht kommen. Für diesen Fa

Rentennachzahlung mit Zinsen: Besserer Steuersatz für Zinsen

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Berlin (dpa/tmn) - Erhalten Senioren eine Rentennachzahlung mit Zinsen, können sie die angefallenen Zinsen wie Sparzinsen versteuern. «Das ist für viele Senioren steuerlich günstig, denn häufig bleiben die Zinsen dann steuerfrei», sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: VIII R 18/12). Die Richter ordneten demnach Zinsen, die die Rentenversicherung gezahlt hat, den Kapitaleinnahmen zu. Mit der Folge, dass die Abgeltungsteuer mit dem Sparerpauschbetrag gilt - Steuerzahler erhalten pro Jahr dadurch bis zu 801 Euro Kapitalerträge steuerfrei. Bei Eheleuten verdoppelt sich der Betrag auf 1602 Euro im Jahr. Rentner können den Sparerpauschbetrag nutzen, wenn: der Pauschbetrag nicht bereits durch Sparzinsen oder Dividenden aufgebraucht i

Trotz Entfernungspauschale: Unfallkosten absetzbar

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Berlin (dpa/tmn) - Haben Berufstätige auf dem Arbeitsweg einen Unfall mit ihrem Auto, dürfen sie die entstandenen Kosten von der Steuer absetzen. Das gilt auch, wenn sie bereits eine Entfernungspauschale beanspruchen. «Eigentlich sind sämtliche Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb mit der Entfernungspauschale abgegolten», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. «Bei Unfallkosten zeigt sich die Finanzverwaltung allerdings großzügig.» Sie dürften zusätzlich zur Entfernungspauschale als Werbungskosten abgesetzt werden. Dies geht aus der Bundestagsdrucksache 18/8523 hervor. Entscheidend ist dabei, dass sich der Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ereignet hat, auf einem Umweg zum Betanken des Fahrzeugs oder zum Abholen von Mitfahrern einer Fahr

Verfügungsrahmen überprüfen: Im Urlaub mit Geldkarte zahlen

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Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Damit Reisende im Ausland nicht plötzlich ohne Geld dastehen, sollten sie vorab den Verfügungsrahmen ihrer Geldkarten checken. Auch beim Abheben im Urlaub gibt es einiges zu beachten. Der Verfügungsrahmen kann bei den einzelnen Kreditinstituten variieren - unter Umständen müssen Kunden ihren Bedarf je nach Bank und Land anpassen lassen, rät die Initiative Euro Kartensysteme. Vor Ort sollten Reisende nach Geldautomaten offizieller Banken suchen - idealerweise nutzen sie diese während der Öffnungszeiten. Dann haben sie einen Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen. Im außereuropäischen Ausland gilt: Reisende sollten auf eine Auszahlung in Landeswährung bestehen. Dann fällt keine extra Gebühr für die Euro-Umrechnung an. Sollte ein Dieb die Karte im Urlaub steh

Geh-Beurteilung: Fettleibigkeit mit einbeziehen

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Berlin (dpa/tmn) - Sind Personen in ihrer Beweglichkeit stark eingeschränkt, können sie unter Umständen öffentliche Verkehrsmittel unentgeltlich nutzen. Der Anspruch besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen: Die Person muss das sogenannte «Merkzeichen G» bekommen. Dabei muss eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr vorliegen. Bei der Beurteilung des Gehvermögens sind auch Faktoren wie extreme Fettleibigkeit einzubeziehen. Das entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Az.: L 13 SB 262/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet. Der Fall: Einer Frau mit einem Grad der Behinderung von 40 reichte einen Verschlimmerungsantrag ein. Dabei wollte sie auch das Merkzeichen G erhalten. Das zuständige Versor