Geld und Recht

Gut versichert: Policen für Senioren

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Berlin (dpa/tmn) – Versicherungen braucht jeder, da gibt es kein Wenn oder Aber. In regelmäßigen Abständen sollten aber die Policen auf den Prüfstand gestellt und der Lebenssituation angepasst werden. Das gilt vor allem beim Rentenbeginn. Manche Policen für Senioren sind unabdingbar, andere sinnvoll und manche überflüssig. Ein Überblick: Das ist wichtig: Eine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ist für jeden Pflicht, sofern er nicht privat krankenversichert ist. Wer aufgrund seines Alters monatlich hohe Beiträge zahlen muss, kann über einen Wechsel nachdenken: «Gesetzlich Versicherte können gezielt eine Krankenkasse wählen, die für Senioren interessante Leistungen anbietet», sagt Michael Nischalke von der Stiftung Warentest. An einer privaten Haftpflichtversicherung führt auc

Geburtstagsfeier mit Kollegen von der Steuer absetzen

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Berlin (dpa/tmn) - Wer seinen Geburtstag im Kreise der Kollegen oder mit Geschäftspartnern feiert, kann diese Kosten als Werbungskosten absetzen. Die Voraussetzung: Die Ausgaben stehen in einem beruflichen Zusammenhang. «Steuerzahler sollten daher die Ausgaben für die betriebliche Geburtstagsfeier in der Steuererklärung ansetzen und Einspruch einlegen, wenn das Finanzamt die Aufwendungen nicht anerkennt». Das rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Dies hatte der Bundesfinanzhof (BFH) bereits im vergangenen Jahr entschieden (Az.: VI R 46/14). Weil viele Finanzämter die Aufwendungen trotzdem nicht akzeptieren, gibt es nun ein neues Verfahren vor dem obersten deutschen Steuergericht (Az.: VI B 131/15). Bei der jetzt anhängigen Beschwerde handelt es sich um einen Fall aus Rheinland-Pfa

Wohnhaus der Eltern steuerfrei erben: Vorsicht bei Abriss

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Berlin (dpa/tmn) - Das Elternhaus kann steuerfrei vererbt werden. «Die erbenden Kinder sollten allerdings keinen Abriss mit Neubau planen, denn dann streicht das Finanzamt womöglich die Steuerfreistellung», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Eine Modernisierung, Sanierung oder Renovierung des geerbten Wohnhauses ist hingegen zulässig. Dadurch geht die besondere Steuerfreistellung für das Elternhaus nicht verloren. Bei einem Abriss, muss dieser Vorteil nicht gewährt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts München hervor. Im Streitfall erbte der Kläger das sanierungsbedürftige Wohnhaus seiner Mutter. Er ließ das geerbte Elternhaus abreißen und errichtete auf dem Grundstück einen Neubau. In der Erbschaftsteuererklärung beantragte er die besondere Steuerfrei

Post von der Bank: Steuerbescheinigung archivieren

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Berlin (dpa/tmn) – Viele Sparer bekommen von ihrer Bank eine Jahressteuerbescheinigung. Darin sind alle Erträge aus Wertpapieren und Einlagen aufgelistet, die der Kunde im betreffenden Jahr erzielt hat, erklärt der Bundesverband deutscher Banken. Die Jahressteuerbescheinigung enthält außerdem Angaben zum Freistellungsauftrag und zur einbehaltenen Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. An das Finanzamt müssen Sparer das Dokument nicht unbedingt weiterleiten. Oft genügt es, die Unterlagen zu archivieren, erklärt der Bankenverband. Der Grund: Im Regelfall hat die Bank die Steuer bereits mit Gutschrift der Kapitalerträge abgezogen. Allerdings kann es in manchen Fällen sinnvoll sein, Kapitalerträge in der jährlichen Steuererklärung anzugeben. Das gilt

Vermieter können Kosten für Wohnungsschäden absetzen

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Berlin (dpa/tmn) - Vermieter können die Ausgaben für die Beseitigung von Schäden, die ein Mieter verursacht hat, als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dies gilt auch dann, wenn die Schäden kurz nach dem Kauf der Wohnung entstanden sind und hohe Reparaturkosten anfielen. Das entschied das Finanzgericht Düsseldorf. «Der Vorteil: Die Kosten können direkt abgesetzt werden und müssen nicht über viele Jahre abgeschrieben werden», erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. In dem verhandelten Fall ging es um eine vermietete Eigentumswohnung, die sich beim Kauf in einem mangelfreien Zustand befand. Kurze Zeit später gab die Mieterin die Wohnung in einem verwüsteten Zustand zurück. Um die Schäden zu beheben, musste die Eigentümerin 20 000 Euro aufwenden. Das Finanzamt berücksichtigt

Kosten absetzen: Rentenerhöhung kann Steuerpflicht auslösen

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Berlin (dpa/tmn) - Senioren sollten sich um ihre Einkommensteuererklärung kümmern und rechtzeitig dafür Belege sammeln. Denn durch die nachgelagerte Rentenbesteuerung rutschen immer mehr Ruheständler in die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben. Rund 160 000 Senioren werden durch die Rentenerhöhung im Juli 2016 erstmals eine Steuererklärung abgeben müssen. Darauf macht der Bund der Steuerzahler aufmerksam und verweist auf eine Mitteilung des Bundesfinanzministeriums. Ob man eine Steuererklärung abgeben muss, hängt vom Grundfreibetrag und dem Jahr des Renteneintritts ab. Übersteigen die Renteneinnahmen im Jahr 2016 den Grundfreibetrag, wird im kommenden Jahr eine Steuererklärung fällig. Er liegt für das Jahr 2016 für Ledige bei 8652 Euro im Jahr. «Allerdings kann die Rente deutlich über

Energetische Sanierung: Kosten in Etappen absetzen

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Berlin (dpa/tmn) - Vermieter können die Kosten für eine energetische Sanierung von der Steuer absetzen. Doch Vorsicht: Wer gerade erst eine Mietimmobilie gekauft hat, sollte besonders sorgfältig zwischen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand unterscheiden. «Je nachdem zu welcher Kostengruppe die Renovierungsmaßnahmen zählen, gelten unterschiedliche Steuerregeln», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler und verweist auf ein Urteil des Finanzgerichts Nürnberg. Im verhandelten Fall übernahm ein Ehepaar im Jahr 2008 vier Immobilien samt der bestehenden Mietverhältnisse. Anschließend sanierten sie die Häuser energetisch - die Aufwendungen dafür lagen bei jedem Objekt zwischen 20 und 50 Prozent der Anschaffungskosten. Das Finanzgericht Nürnberg (Az.: 4 K 571/13) ordnete die Sanierun

Im Jahr 2017: Höherer Steuersatz für Fotobücher

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Berlin (dpa/tmn) - Wer Bilder von Urlaubserinnerungen, Festen oder seiner Familie in sogenannten Fotobüchern zusammentragen will, sollte noch in diesem Jahr aktiv werden. Denn spätestens ab dem Jahr 2017 gilt für Fotobücher ein höherer Steuersatz. Darauf macht der Bund der Steuerzahler (BdSt) aufmerksam. Bisher fiel für Fotobücher, die der Kunde mit eigenen Bildern und kurzen Texten selbst gestaltet hat, der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent an. «Spätestens ab dem kommenden Jahr müssen Händler die gedruckten Fotobücher aber mit dem höheren Steuersatz abrechnen», erklärt Isabel Klocke vom BdSt. Es sei davon auszugehen, dass spätestens dann Fotobücher teuer werden. Die Änderung basiert auf einer EU-Verordnung vom Dezember 2015. Darauf verweist ein Verwaltungsschreiben des Bun

Vergütung oder Ausgleich: Umsatzsteuer bei Gerichtsvergleich

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Berlin (dpa/tmn) - Wird eine zivilrechtliche Streitigkeit durch einen Vergleich beigelegt, kann für den vereinbarten Betrag unter Umständen Umsatzsteuer anfallen. Um Ärger mit dem Fiskus zu vermeiden, sollten Steuerzahler diesen Punkt beachten. «Entscheidend ist, ob die Zahlung als Vergütung für eine Leistung oder als Ausgleich für einen entstandenen Schaden bewertet wird», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Das Finanzamt verlangt in der Regel für den vereinbarten Betrag Umsatzsteuer. Ausnahme: Es handelt sich um den sogenannten echten Schadenersatz - dann fällt keine Umsatzsteuer an. Dieser Fall liegt immer dann vor, wenn für die vereinbarte Zahlung tatsächlich keine Gegenleistung erbracht wird. Also etwa Entschädigungsleistungen, die von Versicherungen gezahlt wurden ode

Bei Steuernachzahlung Einspruch gegen Zinshöhe einlegen

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Berlin (dpa/tmn) - Verlangt der Fiskus für eine Steuernachzahlung Zinsen, sollten Steuerzahler gegen die Zinshöhe Einspruch erheben. Die Finanzämter berechnen derzeit sechs Prozent pro Jahr. «Aufgrund des deutlich niedrigeren Marktzinses stellen sich viele Steuerzahler die Frage, ob die Zinshöhe noch verfassungsgemäß ist», sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Sie verweist auf ein Verfahren, das dem Bundesfinanzhof vorliegt (Az.: I R 77/15) und rät: «Betroffene Steuerzahler können sich auf das Revisionsverfahren beziehen und Einspruch gegen den hohen Zinssatz einlegen.» Wer das Ruhen des Verfahrens beantragt, müsste zwar die Zinsen zunächst in voller Höhe zahlen. Doch je nach Entscheidung der Richter könnte sich der Steuerbescheid später noch ändern. Sollten die Gerichte den Zins