Geld und Recht

Gierige Anleger verlieren an der Börse

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Düsseldorf (dpa/tmn) - Die Nachricht meiner Bank erschreckt mich: «Bestandsveränderung» lautet der Titel des Dokuments. Das Geldinstitut teilt mir darin pflichtgemäß mit, dass meine 441 Aktien einer australischen Firma ausgebucht wurden. Auf einer Hauptversammlung war ein Reverse Split beschlossen worden, was die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien der Firma reduziert. Für mich bedeutet das: Statt 441 Stück habe ich noch 5,5125 Stück im Depot. Und da keine halben Aktien gehandelt werden, bleiben am Ende 5 Aktien übrig - von ursprünglich einmal 100 000 Stück, denn der Reverse Split war nicht der erste. Das sitzt. Ein Rückblick: Es ist 2004, weltweit läuft es an den Börsen gut. Die Energiewende hat den erneuerbaren Energien einen Schub gegeben, entsprechende Aktien sind gefragt. Die K

Versicherung und Vorerkrankung: Berufsunfähigkeit absichern

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Hamburg (dpa/tmn) - Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) greift, wenn Beschäftigte ihren Job aufgrund einer Krankheit nicht mehr ausüben können. Doch nicht jeder bekommt ohne weiteres eine Police. Vorerkrankungen zum Beispiel können die Suche nach einer Versicherung erschweren. «Die einen lehnen ganz ab, die anderen schließen alles ein, die anderen schließen das Risiko aus oder gegen Beitragszuschlag ein». Das erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten aus Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Welche Krankheit wann zur Ablehnung eines Versicherten führt, hängt vom Einzelfall ab. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist allgemein «auf Tausende verschiedene Krankheiten und Allergien» hin, die sich auf bestimmte Berufsbilder auswirken: Für jeden einzelnen Antragstel

Von Anfang an: Betriebliche Altersversorgung für Einsteiger

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München (dpa/tmn) - Eine gesetzliche Rente wird es vermutlich zwar auch künftig noch geben. Ob sie aber ausreicht, um im Alter finanziell über die Runden zu kommen, ist ungewiss. Die Angst vor Altersarmut beschäftigt heutzutage selbst Berufseinsteiger. Doch junge Leute können gegensteuern. Das hat die Münchner Vermögens- und Altersvorsorgeberaterin Vera Moll von Novethos Financial Partners beobachtet. Je eher sie fürs Alter sparen, desto besser. Eine Variante hierbei ist die betriebliche Altersversorgung (bAV). «Wer in einem Betrieb anfängt und Anspruch auf eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge hat, sollte sie so früh wie möglich nutzen», rät Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW. Die klassischen Betriebsrenten sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Versicherungen für Unverheiratete: gemeinsame Policen

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Hamburg (dpa/tmn) - Nur als Pärchen oder zu dritt, viert oder fünft mit Kindern und Stiefkindern: Familienmodelle gibt es viele. Alle haben eines gemeinsam: Paare können nach dem Einzug in die gemeinsamen Wohnung bei ihren Versicherungen sparen. Denn oft spielt es keine Rolle, ob man geheiratet hat oder die Lebenspartnerschaft eingetragen wurde. Manche Policen lassen sich zusammenlegen, wenn man nur zusammenwohnt. Grundsätzlich unterscheiden Versicherer zwischen Single- und Familien-Policen. Single-Policen sind günstiger, versichern aber eben nur eine Person. Bei einer Familien-Police dagegen kann man Kinder und Lebenspartner mitversichern. Wenn aus zwei Hausräten einer wird, scheint es nur naheliegend, aus zwei Hausratversicherungen eine zu machen. Dafür kündigt man eine der beiden Pol

Private Unfallversicherung: Wann sie sich lohnt

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Berlin (dpa/tmn) - Als wären die Schmerzen nicht schon schlimm genug. Aber dann stehen bei einem Unfall auch noch finanzielle Fragen an. Denn passiert etwas in der Freizeit - und dort geschehen laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die meisten Unfälle - springt die gesetzliche Unfallversicherung nicht ein. Sie kommt nur zum Einsatz, wenn bei der Arbeit oder auf dem Weg dahin etwas passiert. Bei Unfällen im Haushalt oder etwa beim Freizeitsport könnte aber eine private Unfallversicherung helfen. Für wen ist der Abschluss sinnvoll? Im Grunde für jeden. «Viele haben auch schon eine Unfallversicherung, doch selten ist es eine gute», warnt Michael Nischalke von der Stiftung Warentest. Das Problem schlechter Tarife: Im Ernstfall reicht die abgeschlossene Leistung ni

Suche nach Versöhnung: Täter-Opfer-Ausgleich kann helfen

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Berlin (dpa/tmn) - Jeder kann Opfer einer Straftat werden. Meist bleibt auch Monate später noch die Frage präsent: «Warum ich?» Eine Begegnung mit dem Täter kann helfen, das mitunter traumatische Erlebnis zu verarbeiten. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum «Täter-Opfer-Ausgleich» (TOA). Was bedeutet «Täter-Opfer-Ausgleich» konkret? «Hierbei handelt es sich um eine Form der außergerichtlichen Konfliktbewältigung», erläutert eine Sprecherin des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. Ziel ist, sowohl eine Versöhnung oder Befriedung als auch eine Wiedergutmachung zu vereinbaren. Bei welchen Delikten kommt ein «Täter-Opfer-Ausgleich» in Frage? Grundsätzlich bei allen Delikten. «Voraussetzung ist, dass sowohl Opfer als auch Täter auf freiwilliger Basis den Ausgleich

Kosten, Risiken, Reserven: Kleine Beträge bilden Vermögen

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Düsseldorf (dpa/tmn) - Wer kein großes Budget hat, aber Geld zurücklegen will, sollte auf seine Ausgaben achten. «Denn Sparen kann man auch allein schon dadurch, dass man weniger ausgibt», sagt Thomas Hentschel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Und selbst wer jeden Tag nur einen Euro beiseite legt, kommt im Jahr schon auf rund 350 Euro. Wie Sparer aus diesem Geld mehr machen können im Überblick: Sparziele: Wer sich auf eine schöne Reise, eine neue Kamera oder einen hochwertigen Schrank freut, kann leichter Geld beiseite legen. «Klare Sparziele steigern die Motivation durchzuhalten und beeinflussen die Art der Sparanlage», sagt Hentschel. Nur wer weiß, wann er wie viel Geld braucht, kann nach passenden Laufzeiten und Produkten suchen. Wichtig dabei: die eigene Risikoneigun

Sammlerstücke mit Wert: Münzen eignen sich kaum als Anlage

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Saarbrücken/Berlin (dpa/tmn) – Aus zwei Euro können mit der Zeit eine Menge Geld werden. Das zeigt das Beispiel einer Zwei-Euro-Münze mit dem Konterfei von Monacos verstorbener Fürstin Gracia Patricia (1929-1982). Die Münze kam im Jahr 2007 heraus. Auflage: 20 000 Stück. «Inzwischen hat sie einen Wert von etwa 1300 Euro». Das sagt Harry Kolles vom Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels. In Frankreich kam im selben Jahr eine 1,5 Euro-Münz-Trilogie auf den Markt. «Kleiner Prinz» kostet heute rund 2500 Euro. «Von dieser Trilogie gibt es nur noch wenige Exemplare in Europa, der Rest wurde komplett nach Japan verkauft», erklärt der Münzfachmann aus Saarbrücken. Und dann gibt es noch das 50-Pfennig-Stück «Bank Deutsche Länder», mit dem Münzzeichen G, aus dem Jahr 1950. Die Auflage lag ei

Von der Idee bis zum Produkt: Der Weg zum eigenen Patent

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Essen (dpa/tmn) - Es muss ja nicht immer das Rad sein, das Auto oder der Computer. Viele Erfindungen sind weniger aufsehenerregend, oft Weiterentwicklungen von etwas, das schon längst auf dem Markt ist. Doch häufig lohnt es sich, diese Entwicklung mit schützen zu lassen. Für Patente in Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Wer seine Erfindung auch im europäischen Ausland schützen lassen will, wendet sich an das Europäische Patentamt (EPA). Vor der Anmeldung sollte der Erfinder prüfen, ob seine Entwicklung die Grundvoraussetzungen erfüllt. Erstens: Die Erfindung muss neu sein. «Der Erfinder darf sie vorher nirgendwo präsentiert haben», sagt Patentanwalt Stephen Götze. Zweitens: Sie muss über den bisher bekannten Stand der Technik hinausgehen. «Eine gewisse e

Schlichten statt Richten: Der Ombudsmann für Versicherungen

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Berlin (dpa/tmn) - Mal zahlt der Versicherer aus Sicht der Verbraucher zu wenig, mal ist der Kunde mit der Leistung unzufrieden. Damit nicht alle Streitfälle Richter in einem teuren Gerichtsverfahren entscheiden müssen, gibt es den Ombudsmann für Versicherungen. Das ist eine Schlichtungsstelle, an die sich Verbraucher kostenfrei wenden können. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu: Wann können sich Verbraucher an den Ombudsmann wenden? Der Ombudsmann hilft bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherung oder dem Versicherungsvermittler. Er kann Beschwerden bis zu einem Streitwert von 100 000 Euro schlichten. Seine Entscheidungen sind für die Versicherungen bis zu einem Streitwert von 10 000 Euro bindend. Er kann fast alle Versicherungsbereich