Kinderwunschzentrum: Streit nach künstlicher Befruchtung
Hamburg - Ein Hamburger Kinderwunschzentrum muss keinen Unterhalt für ein Mädchen zahlen, das aus einer künstlichen Befruchtung hervorgegangen ist. Das Landgericht Hamburg wies die Klage eines Mannes zurück, dessen Frau eine künstliche Befruchtung durchführen ließ.
Er hatte dem Zentrum vorgeworfen, die Unterschrift unter Einverständniserklärungen nicht geprüft zu haben. Tatsächlich habe nämlich seine damalige Frau die Unterschriften gefälscht. Das Gericht entschied jedoch, das Kinderwunschzentrum habe nicht fahrlässig gehandelt. Der Kläger-Anwalt will die Entscheidung anfechten (Az.: 316 O 318/15).
Der zeugungsunfähige Mann hatte zu Beginn der Behandlung im Juli 2008 sein Einverständnis zu einer künstlichen Befruchtung seiner Frau mit Fremdsamen erklärt. Im Laufe der Zeit gab es rund zeh