Hochzeit: Wann das Testament Bestand hat
Berlin - Lebensverhältnisse ändern sich. Die Folgen können mitunter weitreichend sein. So kann es etwa passieren, dass die gesetzliche Erbfolge durch eine Hochzeit eine andere ist.
Ein vor der Ehe erstelltes Testament kann aber trotzdem noch seine Gültigkeit behalten. Das zeigt eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin (KG), auf die die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) hinweist.
In dem verhandelten Fall hatte der Erblasser 2005 ein Testament errichtet. Hierin setzte er seine Tochter zur Alleinerbin ein. Einige Jahre später heiratete er. Sein Testament änderte er aber nicht. Nach der Hochzeit besprach er mit seiner Tochter, was nach seinem Tod mit seinen Immobilien passieren soll. Seine Gedanken fixierte er auch schriftlich. Nach dem Tod ihres Ehemannes fo