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Hochzeit: Wann das Testament Bestand hat

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Berlin - Lebensverhältnisse ändern sich. Die Folgen können mitunter weitreichend sein. So kann es etwa passieren, dass die gesetzliche Erbfolge durch eine Hochzeit eine andere ist. Ein vor der Ehe erstelltes Testament kann aber trotzdem noch seine Gültigkeit behalten. Das zeigt eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin (KG), auf die die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) hinweist. In dem verhandelten Fall hatte der Erblasser 2005 ein Testament errichtet. Hierin setzte er seine Tochter zur Alleinerbin ein. Einige Jahre später heiratete er. Sein Testament änderte er aber nicht. Nach der Hochzeit besprach er mit seiner Tochter, was nach seinem Tod mit seinen Immobilien passieren soll. Seine Gedanken fixierte er auch schriftlich. Nach dem Tod ihres Ehemannes fo

Bloß kein Sparschwein: So sparen Großeltern für Enkel

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Bremen – «Wir kriegen ein Kind.» Mit dieser Nachricht steht die Welt erst einmal Kopf. Nicht nur für die werdenden Eltern. Auch die Verwandten freuen sich in aller Regel mit. Allen voran die Großeltern, die häufig auch langfristig vorsorgen wollen. Doch es gibt einige Stolperfallen. «Junior Depot», «Junior Sparplan» – Banken haben natürlich Produkte, die sich an junge Kunden richten. «Es sind ganz normale Sparprodukte», sagt Jan Philip Weber vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken in Berlin. Das bedeute, alle Einlagen sind genauso abgesichert wie bei anderen Sparplänen und Sparbüchern, die Zinsen seien auf dem gleichen Niveau. Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Bremen rät Großeltern, alle Produkte genau zu überprüfen, bevor sie einen Vertrag unterzeichn

Abschläge durchrechnen: Tipps zum vorzeitigen Ruhestand

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Berlin - Ältere Berufstätige können es mitunter kaum abwarten, das Arbeitsleben hinter sich zu lassen. Viele erwägen, schon vorzeitig in Rente zu gehen. Oft ist dieser Schritt aber mit Abschlägen verbunden. «Bei einem vorzeitigen Ruhestand muss in aller Regel pro vorgezogenen Monat ein Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf genommen werden». Das sagt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. Ausgleichen lässt sich das unter Umständen durch zusätzliche Zahlungen. Die Regelaltersgrenze steigt seit 2012 stufenweise an. Zurzeit liegt sie zwischen 65 Jahren und fünf Monaten und 67 Jahren. Ab 55 Jahren erhält jeder alle drei Jahre eine Rentenauskunft der gesetzlichen Rentenversicherung, informiert Theo Pischke von der Stiftung Warentest in Berlin. Aus der Rentenauskunft

Zusatzversicherung: Beiträge als Sachlohn deklarieren

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Berlin - Manche Arbeitgeber schließen für ihre Beschäftigten Zusatzversicherungen ab. In diesem Fall können monatliche Beiträge als Sachlohn eingeordnet werden. Vorteil: «Sachlohn kann bis zu einer Grenze von 44 Euro im Monat steuerfrei bleiben», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Die Voraussetzung: Der Mitarbeiter kann aufgrund des Arbeitsvertrags von seinem Arbeitgeber ausschließlich den Versicherungsschutz, nicht aber wahlweise auch die Geldauszahlung verlangen. Einen solchen Fall musste auch das Finanzgericht Sachsen entscheiden. Der Arbeitgeber schloss für seine Mitarbeiter Zusatzkrankenversicherungen für Vorsorgeuntersuchungen, Unterbringung im Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung und Zahnersatz ab. Auf den Versicherungsschutz des klagenden Mitarbeiters entfielen monatl

Kein Steuerbonus: Versicherung zahlt Handwerker

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Münster - Handwerkerleistungen können die Steuerlast mindern. Von der Einkommensteuerschuld lassen sich 20 Prozent der Arbeitskosten abziehen. Anerkannt werden maximal 1200 Euro im Jahr. Voraussetzung ist, dass der Steuerzahler die Rechnung auch selbst bezahlt hat. Hat eine Versicherung die Kosten komplett übernommen, bleibt der Steuerbonus verwehrt. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden. In dem Fall (Az.: 13 K 136/15 E) erlitt die Klägerin einen Wasserschaden in ihrer Wohnung. Der Handwerker stellte für die Beseitigung rund 3200 Euro in Rechnung. Die Versicherung der Frau erstattete diesen Betrag. Trotzdem setzte sie die Handwerkerkosten in ihrer Steuererklärung an. Das Finanzamt wollte diese Steuerermäßigung aufgrund der Regulierung des Schadens durch die Versicherung aber nich

Lukrative Verträge: Riester-Rente besser nicht kündigen

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Berlin - Teuer, kompliziert, unrentabel - die staatlich geförderte Altersvorsorge wird oft kritisiert. Gute Riester-Verträge von schlechten zu unterscheiden, ist für Verbraucher oft nicht leicht, berichtet die Stiftung Warentest in der Zeitschrift «test» (Heft 9/2016). Trotz der Kritik sollten Sparer laufende Verträge aber nicht gleich kündigen. Denn das ist häufig ein Verlustgeschäft: Die Zulagen und Steuerersparnisse müssen zurückgezahlt werden, und der Anbieter zieht zusätzlich seine Kosten ab. Die Folge: Kunden bekommen weniger zurück, als sie eingezahlt haben. Vor allem bei älteren Rentenverträgen lohnt es sich nach Angaben der Tester häufig, die Verträge weiterlaufen zu lassen. Riester-Sparer der ersten Stunde bekommen laut «test» weiterhin 3,25 Prozent Zinsen auf ihre Beiträge - ei

Voraussetzungen prüfen: Mit 63 Jahren in Rente gehen

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Stuttgart - Wer 45 Jahre rentenversichert ist, kann schon mit 63 Jahren den Ruhestand antreten. Ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, muss geprüft werden - denn nicht alle Zeiten zählen zu den Versicherungszeiten dazu. Das gilt zum Beispiel für eine Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet von einer Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Az.: L 9 R 695/16): Ein 1951 geborener Mann beendete aus gesundheitlichen Gründen sein Arbeitsverhältnis mit Aufhebungsvertrag zum 31. Dezember 2011 und erhielt eine Abfindung in Höhe von 45 000 Euro. Anschließend bezog er zwei Jahre Arbeitslosengeld. Im Juli 2014 beantragte er die von der Bundesregierung eingeführte Altersrente für beson

Kredithaie: Vermittler mit dubiosen Versprechen

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Stuttgart - Wenn er zuschnappt, zahlt der Kunde drauf - der «Kredithai». Dahinter stecken Kreditvermittler, die nicht der staatlichen Finanzaufsicht unterliegen. Ihre Zielgruppe sind meist Personen, die bei der Bank keinen Kredit mehr bekommen und verschuldet sind. Die Vermittler bieten ihnen oft Kredite ohne Schufa-Abfrage an, sowie Hilfe bei der Schuldenregulierung oder etwa der Finanzsanierung - gegen Bezahlung oder per Nachnahme, versteht sich. Die Angebote sind in der Regel nur scheinbar günstig. «Am Ende bekommt der Kunde meist eine Rechnung statt einen Kredit. Nicht selten berufen sich die dubiosen Anbieter dabei auf Klauseln, die sogar rechtswidrig sind», warnt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Denn Kredithaie versuchen ihren Kunden oft zusätzlich Ver

Bestattungsort: Wille des Verstorbenen zählt

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München (dpa/tmn) - Wo soll der Verstorbene beerdigt werden? Diese Frage sorgt in vielen Familien für Streit. Bei der Suche nach der Antwort müssen sich die Hinterbliebenen am mutmaßlichen Willen des Verstorbenen orientieren, befand nun das Amtsgericht München (Az.: 171 C 12772/15). Nahe Verwandte müssen sich diesem Willen beugen - auch wenn das für sie nur schwer zu ertragende Härten mit sich bringt. In dem verhandelten Fall stritten die Ehefrau und die Mutter des Verstorbenen um den Ort der Grabstelle. Die Ehefrau, die aus der Türkei stammt, wollte ihren Mann in ihrer Heimat beerdigen lassen, da sie selbst dort begraben werden wollte. Die Mutter hingegen wollte ihren Sohn in einem Familiengrab in Bayern beerdigen. Ihr Argument: Die geplante Bestattung in der Türkei entspreche nicht dem

Kontrahentenrisiko: Wenn ein Vertragspartner ausfällt

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Stuttgart – Das Kontrahentenrisiko beschreibt das Risiko zwischen zwei Vertragspartnern, dass einer von beiden ausfällt - also seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommen kann. Bei der Kreditvergabe spricht man vom Kreditrisiko oder vom Adressenausfallrisiko, welches das Kreditinstitut trägt. Gründe für einen solchen Ausfall: Wenn beispielsweise die nötigen Sicherheiten wie eine Bürgschaft fehlen, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Doch auch Verbraucher tragen ein Kontrahentenrisiko, und zwar wenn sie Geld anlegen. Dann kann der Emittent - also der Herausgeber von Wertpapieren - ausfallen. «Kontrahentenrisiken sind im weitesten Sinn mit allen Geldanlagen verbunden, also auch mit Investmentfonds oder Lebensversicherungen», erklärt Nauhauser. Besonders