Überweisung unter Eheleuten: Schenkungssteuer wird fällig
München (dpa/tmn) - Größere Überweisungen von dem Konto eines Ehepartners auf das Konto des anderen können die Aufmerksamkeit des Finanzamtes wecken. Denn unter Umständen liegt eine schenkungssteuerpflichtige Zuwendung vor.
Das ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) in München zumindest dann der Fall, wenn der Vermögensstand von dem Einzelkonto des einen Partners auf das Einzelkonto des anderen Partners überwiesen wurde. Gemeinschaftskonten von Ehegatten sind von der Entscheidung nicht betroffen.
Im dem verhandelten Fall übertrug der Ehemann den Vermögensstand seines bei einer Schweizer Bank geführten Einzelkontos auf ein ebenfalls bei einer Schweizer Bank geführtes Einzelkonto seiner Ehefrau. Das Finanzamt sah hierin eine Zuwendung des Ehemannes an die Ehefrau und wollt