Geld und Recht

Steuerklassenwahl jetzt mehrmals im Jahr möglich

Geld und Recht
Berlin - Verheiratete Arbeitnehmer können ihren Nettolohn mit der Wahl der Lohnsteuerklassen beeinflussen. Seit dem Jahreswechsel 2020 können sie die Steuerklassen mehrmals pro Jahr wechseln. Bislang war dies grundsätzlich nur einmal pro Kalenderjahr möglich. Der Vorteil der Änderung: «So lassen sich die Steuerklassen schneller den geänderten Lebensbedingungen anpassen», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Zum Hintergrund: Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können die Steuerklassen III bis V auf verschiedene Arten kombinieren. In der Steuerklasse IV wird die Lohnsteuer wie bei einem Single abgezogen. Das ist zu empfehlen, wenn beide Partner annähernd gleich viel verdienen. Verdient dagegen einer wesentlich mehr als der andere, ist die Steuerklassenkombination III/V sinn

Eingetragene Vereine haben größere Rechtssicherheit

Geld und Recht
Freiburg - Gemeinsam Menschen in der Nachbarschaft helfen, regelmäßig Volleyball spielen oder den Umweltschutz fördern. Wer sich dauerhaft einsetzen will, kann überlegen, einen Verein zu gründen. Christoph Hüttig berät als freier Mitarbeiter der Stiftung Mitarbeit verschiedene Vereine. Drei wichtige Fragen. Sollte ich den Verein eintragen lassen? Christop Hüttig: Ich rate Vereinen immer zur Eintragung. Dafür braucht man mindestens sieben Mitglieder und muss die notariell beglaubigten Unterschriften der gewählten Vorstandsmitglieder, die Unterschriften der Gründungsmitglieder unter der Satzung, ihre Anwesenheitsliste sowie das Protokoll der Gründungsversammlung beim Registergericht vorlegen. Der Vorteil: Eingetragene Vereine haben immer noch eine deutlich größere Rechtssicherheit. Sie

Steuerklassenwahl jetzt mehrmals im Jahr möglich

Geld und Recht
Berlin - Verheiratete Arbeitnehmer können ihren Nettolohn mit der Wahl der Lohnsteuerklassen beeinflussen. Seit dem Jahreswechsel 2020 können sie die Steuerklassen mehrmals pro Jahr wechseln. Bislang war dies grundsätzlich nur einmal pro Kalenderjahr möglich. Der Vorteil der Änderung: «So lassen sich die Steuerklassen schneller den geänderten Lebensbedingungen anpassen», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Zum Hintergrund: Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können die Steuerklassen III bis V auf verschiedene Arten kombinieren. In der Steuerklasse IV wird die Lohnsteuer wie bei einem Single abgezogen. Das ist zu empfehlen, wenn beide Partner annähernd gleich viel verdienen. Verdient dagegen einer wesentlich mehr als der andere, ist die Steuerklassenkombination III/V sinn

Eingetragene Vereine haben größere Rechtssicherheit

Geld und Recht
Freiburg - Gemeinsam Menschen in der Nachbarschaft helfen, regelmäßig Volleyball spielen oder den Umweltschutz fördern. Wer sich dauerhaft einsetzen will, kann überlegen, einen Verein zu gründen. Christoph Hüttig berät als freier Mitarbeiter der Stiftung Mitarbeit verschiedene Vereine. Drei wichtige Fragen. Sollte ich den Verein eintragen lassen? Christop Hüttig: Ich rate Vereinen immer zur Eintragung. Dafür braucht man mindestens sieben Mitglieder und muss die notariell beglaubigten Unterschriften der gewählten Vorstandsmitglieder, die Unterschriften der Gründungsmitglieder unter der Satzung, ihre Anwesenheitsliste sowie das Protokoll der Gründungsversammlung beim Registergericht vorlegen. Der Vorteil: Eingetragene Vereine haben immer noch eine deutlich größere Rechtssicherheit. Sie

Bei Beglaubigung der Vorsorgevollmacht immer zum Notar

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Köln - Nach dem Tod eines Menschen kümmern sich manchmal Bevollmächtigte darum, den Nachlass abzuwickeln. Geht es dabei auch um Grundstücke, muss die Vollmacht beglaubigt sein. An sich dürfen verschiedene Stellen Dokumente beglaubigen. Um über den Tod des Vollmachtgebers hinaus zu wirken, reicht es aber nach Ansicht des Oberlandesgerichts Köln (OLG) nicht, dass die Betreuungsbehörde beglaubigt hat. Darüber berichtet die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im verhandelten Fall hatte ein Mann mit einer Vorsorgevollmacht eine Freundin zu seiner allgemeinen Bevollmächtigten für alle persönlichen und vermögensrechtlichen Dinge auch über den Tod hinaus eingesetzt. Die Betreuungsbehörde beglaubigte die Echtheit der Unterschrift des verstorbenen Mannes unter der Vollm

Nicht alle Bitcoin-Handelsplattformen sind seriös

Geld und Recht
Frankfurt/Main - Kryptowährungen versprechen schnelle Gewinne. Denn oft folgen starken Kursrückgängen ebenso große Kursgewinne. Anbieter nutzen diese Bewegungen aus und versuchen, Anleger auf vermeintliche Handelsplattformen zu locken, auf denen sie Bitcoin angeblich kaufen und handeln können, erklärt die Aktion «Finanzwissen für alle» der im BVI organisierten Fondsgesellschaften. Das Problem: Nicht immer sind die Anbieter seriös. Mitunter fehlen ihnen die notwendigen Lizenzen. Wichtige Warnzeichen: Auffällig hohe Renditeversprechen und ein Unternehmenssitz im Ausland. Fehlt dann noch das Impressum auf der Homepage, weiß ein Anleger nicht, wem er sein Geld eigentlich anvertraut. Fotocredits: Florian Schuh (dpa/tmn)

Spenden ins Ausland nicht absetzbar

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Berlin - Angesichts der Buschbrände in Australien wollen viele mit einer Spende helfen. Wichtig zu wissen: Eine direkte Spende an eine ausländische Organisation ist in Deutschland in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Darauf weist das Deutsche Zentralinsitut für soziale Fragen (DZI) hin. Bei einer Banküberweisung ins Ausland können außerdem Gebühren anfallen. Spender sollten zudem prüfen, ob die Organisation, die sie unterstützen wollen, seriös ist. Eine Checkliste des DZI hilft dabei. Die Hilfsorganisation sollte sich zum Beispiel vor Ort auskennen, dort über gut funktionierende Kontakte verfügen und sich mit den Behörden und anderen Hilfsorganisationen abstimmen. Allgemeine Informationen zu rund 55 000 Non-Profit-Organisationen in Australien bietet eine staatliche Registrierungsbe

Bei Beglaubigung der Vorsorgevollmacht immer zum Notar

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Köln - Nach dem Tod eines Menschen kümmern sich manchmal Bevollmächtigte darum, den Nachlass abzuwickeln. Geht es dabei auch um Grundstücke, muss die Vollmacht beglaubigt sein. An sich dürfen verschiedene Stellen Dokumente beglaubigen. Um über den Tod des Vollmachtgebers hinaus zu wirken, reicht es aber nach Ansicht des Oberlandesgerichts Köln (OLG) nicht, dass die Betreuungsbehörde beglaubigt hat. Darüber berichtet die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im verhandelten Fall hatte ein Mann mit einer Vorsorgevollmacht eine Freundin zu seiner allgemeinen Bevollmächtigten für alle persönlichen und vermögensrechtlichen Dinge auch über den Tod hinaus eingesetzt. Die Betreuungsbehörde beglaubigte die Echtheit der Unterschrift des verstorbenen Mannes unter der Vollm

Nicht alle Bitcoin-Handelsplattformen sind seriös

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Frankfurt/Main - Kryptowährungen versprechen schnelle Gewinne. Denn oft folgen starken Kursrückgängen ebenso große Kursgewinne. Anbieter nutzen diese Bewegungen aus und versuchen, Anleger auf vermeintliche Handelsplattformen zu locken, auf denen sie Bitcoin angeblich kaufen und handeln können, erklärt die Aktion «Finanzwissen für alle» der im BVI organisierten Fondsgesellschaften. Das Problem: Nicht immer sind die Anbieter seriös. Mitunter fehlen ihnen die notwendigen Lizenzen. Wichtige Warnzeichen: Auffällig hohe Renditeversprechen und ein Unternehmenssitz im Ausland. Fehlt dann noch das Impressum auf der Homepage, weiß ein Anleger nicht, wem er sein Geld eigentlich anvertraut. Fotocredits: Florian Schuh (dpa/tmn)

Zustimmung zur gemeinsamen Einkommensteuererklärung

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Koblenz (dpa/lrs) - Ein Ehepartner kann trotz einer Trennung dem anderen gegenüber verpflichtet sein, einer Zusammenveranlagung der Einkommensteuer zuzustimmen. Die Veranlagung muss sich auf die Zeit des Zusammenlebens beziehen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz am Dienstag mitteilte. Zur Begründung: Zu einer Ehe gehöre es grundsätzlich dazu, dass die Partner gemeinsam wirtschafteten und einander finanzielle Mehrbelastungen ausglichen. Das gelte zumindest, solange einer der beiden damit nicht gegen seine eigenen Interessen handeln müsse. Im Falle der Einkommensteuer heißt das dem OLG (AZ: 13 UF 617/18) zufolge: Einer gemeinsame Veranlagung muss zugestimmt werden, wenn keinem der beiden Partner dadurch eine zusätzliche Steuerbelastung entsteht. Das OLG änderte mit seinem Beschlus