Steuerklassenwahl jetzt mehrmals im Jahr möglich
Berlin - Verheiratete Arbeitnehmer können ihren Nettolohn mit der Wahl der Lohnsteuerklassen beeinflussen. Seit dem Jahreswechsel 2020 können sie die Steuerklassen mehrmals pro Jahr wechseln.
Bislang war dies grundsätzlich nur einmal pro Kalenderjahr möglich. Der Vorteil der Änderung: «So lassen sich die Steuerklassen schneller den geänderten Lebensbedingungen anpassen», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Zum Hintergrund: Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können die Steuerklassen III bis V auf verschiedene Arten kombinieren. In der Steuerklasse IV wird die Lohnsteuer wie bei einem Single abgezogen. Das ist zu empfehlen, wenn beide Partner annähernd gleich viel verdienen. Verdient dagegen einer wesentlich mehr als der andere, ist die Steuerklassenkombination III/V sinn