Geld und Recht

Steigende Zinsen wegen Corona?

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Frankfurt/Main - Die Corona-Krise bringt Unternehmen in eine schwierige Lage. Viele werden Kredite aufnehmen müssen, um ihr Geschäft am Laufen zu halten. Eine These: Banken werben jetzt mit höheren Sparzinsen um neue Kundengelder, damit sie die Kredite vergeben können. Sollten Sparer also tatsächlich zu den Gewinnern der Krise gehören? Vermutlich eher nicht, glaubt Max Herbst von der unabhängigen FMH-Finanzberatung in Frankfurt am Main. «Bisher waren es nur einzelne Geldinstitute, die ihre Zinssätze angehoben haben», sagt Herbst. Für ein Festgeld mit 12 Monaten Laufzeit bekommen Sparer derzeit laut FMH im Durchschnitt 0,15 Prozent Zinsen (Stand: 07.04.). Anfang März waren es 0,13 Prozent. Bei einer Laufzeit von 2 Jahren, bekommen Sparer derzeit 0,19 Prozent Zinsen. Anfang März waren es 0

Gesundheitsfragen bei Versicherungen ehrlich beantworten

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Hamburg - Bei einigen Versicherungen müssen Verbraucher vor dem Abschluss des Vertrages Fragen zu ihrer Gesundheit beantworten. Dabei gilt grundsätzlich: Die Fragen müssen vollumfänglich und wahrheitsgemäß beantwortet werden, erklärt der Bund der Versicherten. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz müssen Verbraucher alle Gefahrumstände anzeigen, die ihnen bekannt sind. Wer in der derzeitigen Situation explizit nach einer Coronavirus-Infektion gefragt wird, sollte wahrheitsgemäß Auskunft geben. Mögliche Fragen könnten sein: Treten Symptome auf? Wurde bereits ein Test durchgeführt? Mit welchem Ergebnis? Wurde eine Infizierung mit dem Coronavirus diagnostiziert, könnte der Abschluss der Versicherung erst einmal schwierig werden. Da aber die Erkrankung in den allermeisten Fällen wieder aushe

Vor- und Nacherbschaft kann aufgelöst werden

Geld und Recht
Frankfurt/Main - Vermögen über mehrere Generationen hinweg zu erhalten, ist nicht ganz einfach. Erblasser setzen dafür oft Vor- und Nacherben ein. Das Problem: Die Vorerben können über das ererbte Vermögen zu Lebzeiten nicht frei verfügen. Daher wollen Vor- und Nacherben das zwischen ihnen bestehende Band oft lösen. Eine solche sogenannte Erbauseinandersetzung sieht das Gesetz zwar eigentlich nicht vor. Dennoch ist das in der Praxis durchaus möglich, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az.: 8 U 99/18) zeigt. Darauf weist die die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. In dem verhandelten Fall hatte eine Frau ihre Tochter zu ihrer Vorerbin eingesetzt. Zu Nacherben bestimmte sie deren Kinder - also ihre Enkel - zu gleichen Teilen. Nac

Vor- und Nacherbschaft kann aufgelöst werden

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Frankfurt/Main - Vermögen über mehrere Generationen hinweg zu erhalten, ist nicht ganz einfach. Erblasser setzen dafür oft Vor- und Nacherben ein. Das Problem: Die Vorerben können über das ererbte Vermögen zu Lebzeiten nicht frei verfügen. Daher wollen Vor- und Nacherben das zwischen ihnen bestehende Band oft lösen. Eine solche sogenannte Erbauseinandersetzung sieht das Gesetz zwar eigentlich nicht vor. Dennoch ist das in der Praxis durchaus möglich, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az.: 8 U 99/18) zeigt. Darauf weist die die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. In dem verhandelten Fall hatte eine Frau ihre Tochter zu ihrer Vorerbin eingesetzt. Zu Nacherben bestimmte sie deren Kinder - also ihre Enkel - zu gleichen Teilen. Nac

Das Zinsniveau ist momentan traumhaft

Geld und Recht
Frankfurt/Main - Mit steigenden Zinsen müssen Verbraucher vorerst nicht rechnen. Nach den Plänen der Europäischen Zentralbank (EZB) sollen die Leitzinsen vorerst bei null Prozent bleiben. Immobilienkäufer wird das freuen, weil auch Finanzierungen vermutlich erstmal nicht teurer werden. Wer schon eine Immobilie im Blick hat, sollte sich lieber eher als später um die passende Finanzierung kümmern, findet Max Herbst von der unabhängigen FMH-Finanzberatung in Frankfurt am Main. Der Grund: Das niedrige Zinsniveau hat Einfluss auf die Immobilienpreise. Herr Herbst, die Zinsen sind nach wie vor niedrig. Ist es also eine gute Zeit für einen Kauf? Max Herbst: Ja, keine Frage. Der FMH-Index für einen Immobilienkredit mit einer Laufzeit von zehn Jahren liegt derzeit bei 0,81 Prozent. Das sind tr

Das Zinsniveau ist momentan traumhaft

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Frankfurt/Main - Mit steigenden Zinsen müssen Verbraucher vorerst nicht rechnen. Nach den Plänen der Europäischen Zentralbank (EZB) sollen die Leitzinsen vorerst bei null Prozent bleiben. Immobilienkäufer wird das freuen, weil auch Finanzierungen vermutlich erstmal nicht teurer werden. Wer schon eine Immobilie im Blick hat, sollte sich lieber eher als später um die passende Finanzierung kümmern, findet Max Herbst von der unabhängigen FMH-Finanzberatung in Frankfurt am Main. Der Grund: Das niedrige Zinsniveau hat Einfluss auf die Immobilienpreise. Herr Herbst, die Zinsen sind nach wie vor niedrig. Ist es also eine gute Zeit für einen Kauf? Max Herbst: Ja, keine Frage. Der FMH-Index für einen Immobilienkredit mit einer Laufzeit von zehn Jahren liegt derzeit bei 0,81 Prozent. Das sind tr

Anleger und Versicherte können beim Brexit gelassen bleiben

Geld und Recht
Berlin - Auf den Brexit können Sparer, Anleger und Versicherte in Deutschland insgesamt gelassen reagieren. Denn viele Unklarheiten sind schon im Vorfeld geklärt worden. Ein Überblick. - Sparer: Wer sein Geld bei einer britischen Bank angelegt hat, mag sich die Frage stellen: Ist mein Vermögen sicher? Die Antwort ist in der Regel Ja, denn auch britische Banken sichern die Einlagen ihrer Kunden ab, wie die Stiftung Warentest in Berlin erklärt. Wegen des Wechselkursrisikos sollten aber nicht mehr als 80.000 Euro bei einem Institut angelegt werden. Manche Institute wie die Bank of Scotland oder die Barclays Bank unterliegen den Angaben zufolge inzwischen der deutschen beziehungsweise irischen Einlagensicherung. - Anleger: An den Börsen hat der Brexit zwischenzeitlich zwar für Unsicherheit g

Anleger und Versicherte können beim Brexit gelassen bleiben

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Berlin - Auf den Brexit können Sparer, Anleger und Versicherte in Deutschland insgesamt gelassen reagieren. Denn viele Unklarheiten sind schon im Vorfeld geklärt worden. Ein Überblick. - Sparer: Wer sein Geld bei einer britischen Bank angelegt hat, mag sich die Frage stellen: Ist mein Vermögen sicher? Die Antwort ist in der Regel Ja, denn auch britische Banken sichern die Einlagen ihrer Kunden ab, wie die Stiftung Warentest in Berlin erklärt. Wegen des Wechselkursrisikos sollten aber nicht mehr als 80.000 Euro bei einem Institut angelegt werden. Manche Institute wie die Bank of Scotland oder die Barclays Bank unterliegen den Angaben zufolge inzwischen der deutschen beziehungsweise irischen Einlagensicherung. - Anleger: An den Börsen hat der Brexit zwischenzeitlich zwar für Unsicherheit g

Nicht jedes Arbeitszimmer ist steuerlich absetzbar

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Berlin - Einen Schreibtisch haben die meisten zu Hause. Und viele Beschäftigte nutzen ihn auch für den Job. Doch das Finanzamt erkennt einen häuslichen Arbeitsplatz nicht in jedem Fall an, erklärt die Bundessteuerberaterkammer. Wer das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen will, muss klare Regeln beachten. Geltend gemacht werden kann ein Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden nur, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dann dürfen Steuerpflichtige im Jahr bis zu 1250 Euro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen. Dieser Betrag verdoppelt sich, wenn zwei Personen dasselbe Arbeitszimmer nutzen. Arbeitszimmer muss vorwiegend für Job genutzt werden Als anderer Arbeitsplatz zählt grundsätzlich jeder Arbeitsplatz, der objektiv zur

Nicht jedes Arbeitszimmer ist steuerlich absetzbar

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Berlin - Einen Schreibtisch haben die meisten zu Hause. Und viele Beschäftigte nutzen ihn auch für den Job. Doch das Finanzamt erkennt einen häuslichen Arbeitsplatz nicht in jedem Fall an, erklärt die Bundessteuerberaterkammer. Wer das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen will, muss klare Regeln beachten. Geltend gemacht werden kann ein Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden nur, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dann dürfen Steuerpflichtige im Jahr bis zu 1250 Euro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen. Dieser Betrag verdoppelt sich, wenn zwei Personen dasselbe Arbeitszimmer nutzen. Arbeitszimmer muss vorwiegend für Job genutzt werden Als anderer Arbeitsplatz zählt grundsätzlich jeder Arbeitsplatz, der objektiv zur