Geld und Recht

Steuerbescheid prüfen: Einspruch kann sich lohnen

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Berlin - Wer seinen Steuerbescheid bekommt, sollte ihn noch einmal sorgfältig auf Richtigkeit überprüfen. Bei Fehlern können Steuerzahler Einspruch einlegen, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Die Chancen auf eine Korrektur sind hoch. Rund zwei Drittel der Einspruchsverfahren gehen zugunsten der Steuerzahler aus. Nach einer Übersicht des Bundesfinanzministeriums (BMF) erreichten 2018 fast 3,4 Millionen Einsprüche die deutschen Finanzämter. Insgesamt wurden 3,25 Millionen Einsprüche im Laufe des Jahres abschließend bearbeitet. Davon wurden rund 64 Prozent zugunsten der Steuerbürger entschieden. In etwa 21 Prozent der Fälle wurden die Einsprüche zurückgenommen, und nur in rund 14 Prozent der Fälle ergingen Ablehnungen. Das Einspruchsverfahren ist im Prinzip einfach u

Bei Smartphone-Diebstahl digitale Bezahlkarte sperren lassen

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Berlin - Plötzlich ist das Smartphone weg: Bei Diebstahl oder Verlust sollten Verbraucher ihre SIM-Karte über den Mobilfunkbetreiber deaktivieren, um ihre eigenen Daten zu schützen. Darauf macht der Bundesverband deutscher Banken aufmerksam. Wer sein Smartphone auch zum mobilen Bezahlen genutzt hat, sollte zudem die digitale Karte sperren lassen. Das ist - wie bei der klassischen Bankkarte - etwa über die zentrale Sperrhotline 116 116 möglich. Optimalerweise haben Betroffene dann auch ihre IBAN oder die Kartennummer zur Hand. Zudem sollten sie einen Diebstahl bei der Polizei anzeigen. Grundsätzlich bedarf es für mobiles Bezahlen per Smartphone einer NFC-Schnittstelle und einer Banking-App. In den meisten Fällen bieten die Banken eine kartengestützte Variante an. Dabei ist eine digitale D

Die Lockerungen aus Verbrauchersicht

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Berlin - Bislang war im Kampf gegen das Coronavirus vieles verboten, jetzt werden zahlreiche Beschränkungen in Deutschland gelockert oder ganz aufgehoben. Es ist schwierig geworden, den Überblick zu behalten, auch weil nahezu jedes Bundesland einen eigenen Weg einschlägt. Eine Übersicht - mit ein paar Eigenheiten der Länder. Was muss ich beachten als Einkaufsbummler? Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen - egal wie groß sie sind. Einkaufen sollte also so gut wie überall möglich sein - wenn der Mund-Nasen-Schutz sitzt, der ist weiterhin Pflicht. Zudem dürfen nicht unbegrenzt viele Kunden in die Geschäfte, manchmal wird man also etwas warten müssen. Und in jedem Fall Abstand halten. Was muss ich beachten als Sportler? Freizeitsport unter freiem Himmel soll wieder möglich sein. Allerdings

Schaden erlitten bei ungefragter Hilfe

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Köln - Ungefragt Aufgaben von Dritten zu übernehmen, ist nicht verboten. Doch wenn jemand bei dieser fremden Hilfe ein unverhältnismäßig hohes Risiko auf sich genommen hat und sich verletzt, wird nicht auomatisch Schadenersatz fällig. Davon ist etwa dann auszugehen, wenn die Hilfsmaßnahmen überflüssig und nicht sachgemäß sind. Das entschied das Oberlandesgericht Köln (Az.: 7 U 311/19). Das Gericht bestätigte damit ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Aachen. In dem Fall hatte eine über 70-jährige Klägerin versucht, ein mit Reisig verstopftes Rohr in einem Bachlauf zu befreien, damit dieser nicht überläuft. Den für die Reinigung zuständigen Wasserverband hatte sie nicht erreicht. Hintergrund ihres eigenmächtigen Eingreifens war die Sorge, dass das anliegende Grundstück ihrer Toch

Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen

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Berlin - Alle Geschäfte in Deutschland sollen unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder verständigten sich darauf, die bisherige Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern aufzuheben. Nun soll es Vorgaben geben zur maximalen Zahl von Kunden und Personal bezogen auf die Verkaufsfläche. Dies soll dazu dienen, die Ansteckungsgefahr in den Geschäften zu verringern. Die Vorgaben zielen außerdem darauf, den Publikumsverkehr im öffentlichen Raum sowie im öffentlichen Nahverkehr zu begrenzen. In den Geschäften soll es außerdem Auflagen geben zur Hygiene. Der Zutritt soll gesteuert, Warteschlangen sollen vermieden werden. Seit dem 20. April sind kleine und mittlere Läden unter Auflagen zum G

Altersteilzeit besteht während Kurzarbeit weiter

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Berlin - Durch die Corona-Pandemie passen viele Unternehmen ihre Betriebsabläufe den Umständen an. Mögliche Folgen wie Kurzarbeit, Freistellungen von der Arbeit, unbezahlter Urlaub oder Quarantäne können auch Altersteilzeitbeschäftigte betreffen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Was das bedeutet im Überblick: - Kurzarbeit und Arbeitszeitverkürzungen: Altersteilzeitarbeit besteht auch während Kurzarbeit weiter, wenn neben dem laufenden Arbeitsentgelt die Aufstockungsleistungen - also die Aufstockungsbeträge und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge - gezahlt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob während der Kurzarbeit noch tatsächlich gearbeitet wird. Der Arbeitgeber muss die Aufstockungsleistungen in dem Umfang zahlen, als hätte der Arbeitnehmer die o

Gute Geldanlage beginnt im Kopf

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Ludwigshafen - «Buy low, sell high»: Kaufe Aktien günstig und verkaufe sie, wenn der Kurs hoch steht. Das ist wohl eine Börsenweisheit, auf die sich alle einigen können. Solche Sprüche gibt es viele. Anleger sollten ihre Geldanlage daran aber nicht unbedingt ausrichten. Weisheiten oder Überzeugungen sind kein guter Ratgeber und können im Zweifel viel Geld kosten. Trends zu folgen ist ein typischer Fehler. «Wenn man in was investiert, das bisher gut gelaufen ist, dann ist das in etwa so sinnvoll wie beim Lotto auf die Zahlen vom letzten Samstag zu tippen», erklärt Prof. Hartmut Walz, Verhaltensökonom an der Hochschule Ludwigshafen am Rhein. Auf Aktien und Investment-Fonds übertragen, warnt er: «Die Erfolgreichen von gestern sind mit hoher Wahrscheinlichkeit die Verlierer von morgen.» Ger

Wie Sonderzahlungen Renten-Abzüge ausgleichen

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Berlin - Seit 2012 wird die gesetzliche Altersgrenze für den Renteneintritt schrittweise angehoben. Konnten Versicherte, die 1955 geboren sind, noch mit 65 Jahren und neun Monaten in den Ruhestand gehen, müssen diejenigen, die 1964 geboren sind, bis 67 arbeiten. Wer vor dem für ihn vorgesehenen Zeitpunkt nicht mehr arbeiten möchte, muss in der Regel Abschläge bei der gesetzlichen Rente in Kauf nehmen. Wenn man allerdings bereits während seines Berufslebens freiwillig Sonderzahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung leistet, kann man diese Einbuße ausgleichen. Die Rentenkürzung beim früheren Rückzug aufs Altenteil lässt sich konkret beziffern: Für jeden Monat, den man vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in Rente geht, ergibt sich ein Abschlag von 0,3 Prozent. Auf ein Jahr gerec

Kindergeld trotz Unterbrechung des Freiwilligenjahres

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Berlin - Eltern, deren Kinder ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren, verlieren ihren Kindergeldanspruch nicht, wenn das Kind den Freiwilligendienst krankheitsbedingt unterbrechen muss. Das entschied das Hessische Finanzgericht (Az.: 9 K 182/19). «Hat das Kind die Absicht, die Ausbildung nach der Genesung fortzusetzen, bleibt der Kindergeldanspruch auch für die Dauer der Unterbrechung bestehen», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Im konkreten Fall klagte ein Vater, dessen Tochter nach dem Abschluss des Gymnasiums zunächst ein freiwilliges soziales Jahr begann. Im Laufe des Jahres verschlechterte sich der Gesundheitszustand der Tochter, die bereits seit ihrer Schulzeit an Bulimie und Anorexie litt. Sie kündigte das Freiwilligenjahr und begab sich in stationäre Behandlung

Können sich die Erben über das Testament hinwegsetzen?

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Wiesbaden - Setzten sich Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder zu Schlusserben ein, kann ein Ehepartner dies nach dem Tod des anderen nicht mehr abändern. Allerdings gibt es Ausnahmen: Der überlebende Ehegatte kann mit allen Kindern einen abweichenden notariellen Erbvertrag schließen. Wenn sich alle Kinder mit den neuen Verfügungen einverstanden erklären, kann das als Zuwendungsverzichtsvertrag ausgelegt werden. Das entschied das Amtsgericht Wiesbaden (Az.: 417 VI 1875/18 G), wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. Der Fall: Die Ehepartner setzten sich in einem gemeinschaftlichen Testament wechselseitig zu Alleinerben und neun ihrer elf Kinder zu ihren Schlusserben ein. Zur Abwicklung ihrer letztwilligen Verfügungen ordneten die E