So wirkt sich die Steuersenkung auf Ihre Stromrechnung aus
Düsseldorf/Mainz - Wenn die Mehrwertsteuer im zweiten Halbjahr 2020 statt 19 nur noch 16 Prozent beträgt, dann müssen auch Energieversorger dies an ihre Kunden weitergeben. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Wie das im Einzelfall aussieht, hängt aber von den Geschäftsbedingungen der Verträge ab.
Einige Unternehmen haben darin festgelegt, dass Änderungen bei dieser Umsatzsteuer ohne Ankündigung an die Kunden weitergereicht werden. Andere dagegen treffen dazu keine gesonderte Regelung, sondern behandeln die Umsatzsteuer als Preisbestandteil wie zum Beispiel die EEG-Umlage. Dann muss der Energieanbieter die Mehrwertsteueränderung ankündigen - in diesem Fall haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht.
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Am Ende wird sich die Ersparnis der Verb