Rostock – Für Gartenhäuschen und Lauben muss in der Regel kein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Voraussetzung ist dabei, dass die Gebäude nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sind. Darauf macht die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern in Rostock aufmerksam.
Anders sieht es für bewohnbare Gartenhäuschen aus, die nicht in einer Kleingartenanlage stehen. Hier müssen die Besitzer zunächst von einer Beitragspflicht ausgehen. Allerdings können solche Häuschen als Nebenwohnung beitragsfrei gestellt werden. Ein entsprechender Antrag kann beim
Beitragsservice für den Rundfunkbeitrag gestellt werden.
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(dpa/tmn)