Frankfurt/Main – Egal wie lange die Zinsbindung läuft: Immobilienkredite kann man nach Ablauf von zehn Jahren kündigen. Geregelt ist dieses Sonderkündigungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch im Paragrafen 489.
Lohnend kann das für Kreditnehmer sein, die einen Vertrag mit längerer Laufzeit und vergleichsweise hohen Zinsen haben. «Maßgeblich für die Kündigung ist der Termin der Auszahlung der letzten Rate», erklärt Max Herbst von der FMH-Finanzberatung in Frankfurt. «Und wenn es nur 20 Euro waren.»
Ein Beispiel: Wurde die letzte Teilauszahlung des Darlehens von der Bank am 13. Dezember 2007 überwiesen, kann der Kunde den Kredit am 13. Dezember 2017 kündigen – allerdings mit einer Frist von sechs Monaten. Das heißt: Am 13. Juni 2018 muss der Kunde seine Restschuld bei der Bank ablösen. Wer die
Kündigungsfrist verpasst, kann danach mit einer Frist von sechs Monaten jederzeit kündigen.
Wer unsicher ist, welcher Stichtag für ihn gilt, kann bei seiner Bank nachfragen. «Am besten lassen Sie sich gleich ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung vorlegen», rät Herbst. «Denn meist ist der Kredit ja noch nicht vollständig abbezahlt.» Hilfreich ist es, wenn Kreditnehmer an dieser Stelle schon ein gutes Angebot eines anderen Geldinstituts in der Tasche haben. Das kann die Verhandlungsposition gegenüber der bisherigen Bank verbessern.
Fotocredits: Jens Kalaene
(dpa/tmn)