Angestellten Arbeitnehmern wird heutzutage oftmals eine optionale Riester Rente als zusätzliche private Altersabsicherung empfohlen. Diese steht jedoch nur dem Personenkreis der Arbeitnehmer und Angestellten offen. Für freiberuflich und selbständig tätige Personen empfiehlt sich hingegen der Abschluss einer so genannten Rürup Rente, die im Jahr 2005 in Deutschland eingeführt wurde.
Ähnlich wie bei der Riester Rente trägt die Rürup Rente den Namen des Erfinders in sich. Bert Rürup war ein Wirtschaftsökonom, welcher der gleichnamigen privaten Altersabsicherung seinen Namen verliehen hat.
Die Rürup Rente, die oftmals auch als Basisrente benannt wird, leidet jedoch nach wie vor unter einem geringen Bekanntheitsgrad. Dies trifft vor allem auf die angedachte Zielgruppe zu. Mehr als drei Viertel der Befragten fühlen sich unzureichend über die Vorteile und Eigenschaften der Basisrente informiert.
Für den Personenkreis der freiberuflich und selbständig tätigen Personen ist die Basisrente jedoch die einzige Möglichkeit, mit staatlicher Zulage etwas für die eigene Rentenabsicherung zu leisten. Sie ist vom Gesetzgeber somit als Grundabsicherung für das Rentenalter gedacht.
Der Namensgeber der Basisrente, Bert Rürup, beschreibt die Vorteile der Basisrente wie folgt: „Die Basisrente ist dann attraktiv, wenn man im Erwerbsleben einen relativ hohen Steuersatz zahlt und für die Rentenphase einen niedrigeren Steuersatz erwartet.“
Auch Arbeitnehmer und Angestellte haben im Übrigen die Möglichkeit, von den steuerlichen Vorteilen der Rürup Rente zu profitieren. Dies macht beispielsweise Sinn, wenn der maximal förderbare Riesterbetrag bereits ausgeschöpft sein sollte. Sorge vor einer eventuellen Versorgungslücke bei Renteneintritt muss der Einzelne somit nicht mehr befürchten.