Für Minijob gilt 450 Euro-Grenze

Berlin – Seit dem 1. Januar gilt ein höherer Mindestlohn. Statt 9,19 Euro müssen jetzt 9,35 Euro gezahlt werden, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Das gilt auch für Minijobs. Die Grenze von 450 Euro pro Monat darf aber durch den höheren Lohn nicht überschritten werden.

«Minijobber, bei denen vertraglich eine feste Arbeitsstundenanzahl in der Woche oder im Monat vereinbart ist, sollten nun prüfen, ob sie trotz des gestiegenen Mindestlohns noch innerhalb des Grenzbetrags bleiben», rät BVL-Geschäftsführer Erich Nöll.

Minijobber mit mehreren Jobs sollten tätig werden

Der Grund: Wenn der Grenzbetrag überschritten wird, wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungs- und steuerpflichtig. «Durch das Überschreiten der Minijobgrenze kann es trotz höheren Stundenlohns dazu kommen, dass für den Arbeitnehmer am Ende weniger Geld übrig bleibt», erklärt Nöll.

Insbesondere Beschäftigte mit mehreren Minijobs sollten überprüfen, ob sie innerhalb der Grenze bleiben, da die verschiedenen Arbeitgeber hier keine Prüfmöglichkeit haben.

Fotocredits: Axel Heimken
(dpa/tmn)

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