Berlin – Welche medizinischen Maßnahmen sollen in einer bestimmten Situation ergriffen werden – und welche nicht? Solche Fragen regelt eine Patientenverfügung. Darin kann jeder festlegen, welche ärztliche Behandlung er für bestimmte Situationen einfordert oder ablehnt, erklärt die
Stiftung Warentest.
Gibt es keine Verfügung, entscheiden Ärzte über die Behandlung. Hat der Patient aber seinen Willen niedergeschrieben, müssen die Mediziner das in jedem Fall respektieren. Am besten ist es, das Schriftstück in Zeiten guter Gesundheit zu verfassen. Fünf Punkte, auf die es ankommt:
1. Wichtige Fragen vorab klären
Eine Patientenverfügung sollte etwa folgende Fragen beantworten: Sollen Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen werden? Soll eine künstliche Ernährung oder eine künstliche Beatmung eingestellt werden? Wer sich bei der Suche nach der Antwort nicht sicher fühlt, kann sich zum Beispiel an seinen Hausarzt wenden. Allerdings kostet die Beratung unter Umständen Geld.
2. Formale Anforderungen beachten
Eine Patientenverfügung muss schriftlich erstellt werden und auch die Unterschrift des Patienten tragen. Ob das Dokument handschriftlich, am Computer oder mit der Schreibmaschine erstellt wurde, spielt dabei keine Rolle. Gut ist es, wenn jemand bestätigen kann, dass der Verfasser zum Zeitpunkt der Unterschrift im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war.
3. Präzise formulieren
Ihre Wünsche sollten die Verfasser möglichst exakt beschreiben. Ein paar vage Vorgaben reichen in der Regel nicht aus, entschied auch der Bundesgerichtshof (BGH) (Az.: XII 61/16). Schließlich entscheiden Ärzte unter Umständen über Leben und Tod. Ein allgemeiner Wunsch, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen erfolgen sollen, reichte den Richtern nicht.
4. Dokument gut auffindbar aufbewahren
Die beste Patientenverfügung nutzt nichts, wenn sie im Ernstfall nicht gefunden wird. Wichtig ist es, sie zu Hause zusammen mit anderen wichtigen Dokumenten aufzubewahren und die Angehörigen darüber zu informieren. Zusätzlich können die Verfügung beim zentralen Vorsorgeregister (ZVR) gemeldet werden. So sind die Daten immer verfügbar.
5. Regelmäßig aktualisieren
Der eigene Gesundheitszustand, aber auch die medizinischen Möglichkeiten verändern sich eventuell im Laufe der Zeit. Daher sei es sinnvoll, die Verfügung regelmäßig zu überprüfen. Auch medizinische Fortschritte sollten berücksichtigt werden. Ist alles aus Sicht des Patienten noch aktuell, sollte er dies mit Datum und Unterschrift bestätigen.
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(dpa/tmn)