Berlin – Fondsanleger können ihr Geld nicht durch eine Insolvenz der Fondsgesellschaft verlieren. Denn Investmentfonds gelten als gesetzlich geschütztes Sondervermögen, erklärt der Bundesverband deutscher Banken in Berlin.
Geht die Fondsgesellschaft pleite, geht das Fondsvermögen nicht in die Konkursmasse ein, sondern bleibt eigenständig erhalten. Das Recht zur Verwaltung der Sondervermögen geht auf die Depotbank über. Sie muss den Investmentfonds abwickeln und den Erlös an die Anleger verteilen. Sie kann ihn aber auch mit Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) an eine andere Kapitalgesellschaft übertragen.
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(dpa/tmn)