Finanzlexikon: Was versteht man eigentlich unter Wohn-Riester?

Nach der Rentenreform im Jahr 2000 sanken die gesetzlich garantierten Renten für Arbeitnehmer die 45 Jahre berufstätig waren von 70 auf 67 Prozent. Mit der Riester-Rente wurde daraufhin eine private Altersvorsorge geschaffen, die staatlich gefördert wird. Als viertes Produkt zur privaten Absicherung im Alter werden seit 2008 Wohn-Riester-Verträge angeboten. Mit diesen Sparprodukten soll das mietfreie Wohnen im Alter gefördert werden.

Ältere Verträge können zum Immobilienkauf umgewandelt werden.

Die Definition des Gesetzgebers für das Wohn-Riestern ist die Eigenheimrente und wird im gleichnamigen Eigenheimrentengesetz (EigRentG) geregelt. Dieses Gesetz sieht vor, dass selbst genutzte Wohnimmobilien durch Förderungen in die Altersvorsorge einbezogen werden. Staatlich gefördert werden Wohnungen im eigenen Haus, Eigentumswohnungen, Genossenschaftswohnungen eingetragener Genossenschaften und Wohnungen, für die ein Dauerwohnrecht besteht. Zulageberechtigt ist auch Wohneigentum, das sich im Europäischen Wirtschaftsraum befindet. Ferienwohnungen und Wochenendwohnungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Wer einen Riestervertrag hat, kann seit 2010 einen bestehenden Fördervertrag komplett oder teilweise für den Kauf von Immobilien verwenden. Teilentnahmen zum Kauf von Wohneigentum dürfen 75 Prozent allerdings nicht überschreiten. Das entnommene Kapital muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Riester-Verträge sind nicht für jeden Berufstätigen geeignet.

Gängige Finanzierungsmöglichkeiten für Wohn-Riester-Verträge sind Kombikredite und Annuitätendarlehen. Bei Kombikrediten geht das finanzierende Institut in Vorleistung und stellt einen Bausparvertrag in Höhe des Kapitalbedarfs zur Verfügung. Das benötigte Bauspardarlehen und der Vorschuss werden mit der angesparten Summe abgelöst. Werden Immobilien über ein Annuitätendarlehen finanziert, fließt die Förderung in die Tilgung des Darlehens ein. Für diese Finanzierungsmöglichkeiten ist es von Vorteil wenn die Förderbeträge vollkommen ausgeschöpft werden können. Da die staatliche Förderung im Alter entfällt, sollte die Finanzierung bis spätestens zum Beginn des Rentenalters abgeschlossen sein. Eine Finanzberatung kann dies genau berechnen und nach der Feststellung der Finanzen und den Möglichkeiten des Antragsstellers eine Finanzierungsform empfehlen.

Wer riestert kann im Alter mietfrei wohnen.

Es ist ratsam, schon in jungen Jahren mit der privaten Altersvorsorge zu beginnen. Berufstätige ab 25 Jahren werden hierzu mit speziell ausgerichteten Bonusprogrammen gefördert. Rentabel sind die meisten Finanzierungen nur, wenn die Förderbeträge größtenteils ausgeschöpft werden können. Damit Berufstätige im Alter mietfrei wohnen können, ist eine Finanzberatung zur Feststellung der Finanzen hilfreich. Mehr Informationen dazu finden Sie z.B. auf http://www.swisslife-select-finanzen.de.