(NL/9028589612) Die eigene Mietwohnung zur Eigentumswohnung zu machen, das liegt häufig im Bereich der realisierbar erscheinenden Träume der Bewohner. Warum denn nicht den monatlichen Mietzins einfach in die eigene Tasche zahlen? Diese Überlegung ist grundsätzlich richtig und kann über einen sogenannten Mietkauf verwirklicht werden.
Dazu wird mit dem Vermieter ein Mietkaufvertrag abgeschlossen, in dem die monatliche Nettokaltmiete auf den Kaufpreis der Wohnung angerechnet wird. Aber Vorsicht: Bei einem üblichen Mietvertrag genügen die Unterschriften der beiden Vertragspartner. Bei einem Miet-Kauf-Vertrag hingegen müssen beide Teile, also der des Mietvertrages und der des Kaufvertrages durch einen Notar beurkundet werden.
Nun kann sich das Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer unter Umständen relativ problematisch entwickeln. Sobald Sie als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen werden, sind Sie an den Verpflichtungen für das Eigentum, wie z. B. bei Instandsetzungen und Modernisierungen, beteiligt. Ebenfalls kann Streit aufkommen, wenn sich nachträglich noch nicht bekannte Mängel zeigen. Aus Sicht des Verkäufers wiederum gibt es das Risiko einer fehlenden Absicherung des Kaufpreises. Wenn Sie als Mietkäufer durch Insolvenz schließlich in Zahlungsschwierigkeiten geraten oder der Verkäufer aufgrund Ihres Zahlungsverzuges vom Vertrag zurücktreten, kann es nötig sein, den womöglich bereits länger laufenden Vertrag wieder rückgängig zu machen.
Um Unübersichtlichkeit und Komplikationen zu vermeiden, ist professionelle Beratung durch einen Notar daher bereits vor dem Vertragsabschluss geboten. Einige wichtige Punkte sollten dabei berücksichtigt werden: Sie müssen in dem Mietkauf-Vertrag die freie Option erhalten, ob und wann Sie kaufen wollen. Auch auf eine Forderung, zu Beginn des Mietverhältnisses einen hohen Anteil vom Kaufpreise vorweg zu bezahlen, sollten Sie sich nicht einlassen. Diese Summe geht verloren, falls Sie vom Vertrag zurücktreten müssen. Die Möglichkeit eines Ausstiegs jedoch sollte in jedem Fall in beiderseitigem Interesse vereinbart werden.
Michael Kirchner
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