Finanzamt verlangt hohe Zinsen auf Steuernachzahlungen

München – Das Finanzamt verlangt für Steuernachzahlungen in bestimmten Fällen Zinsen. Der Zinssatz liegt seit dem Jahr 1961 unverändert bei sechs Prozent, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi).

Allerdings ist das juristisch umstritten: Zwar sieht der Bundesfinanzhof den Satz im Vergleich zu den Niedrigzinsen am Kapitalmarkt als überhöht an. Die Finanzämter sind aber angehalten, ihn anzuwenden.

Das letzte Wort wird nun das Bundesverfassungsgericht haben, das in zwei Verfahren über diese Frage entscheiden muss (Az.: 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17). Die Urteile werden nach Angaben der Lohi noch in diesem Jahr erwartet.

Die Finanzämter setzen Zinsen wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken momentan nur vorläufig fest. Die Information findet sich bei Betroffenen in dem Steuerbescheid. Fehlt der Vorläufigkeitsvermerk, sollten Betroffene den Zinsbescheid – aber nicht die Steuerfestsetzung – mit Berufung auf die beiden Verfahren anfechten. Um einen Zahlungsaufschub für die Zinsen zu erhalten, können sie zusätzlich eine Aussetzung der Vollziehung der Zinszahlung beantragen.

Fotocredits: Patrick Seeger
(dpa/tmn)

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