Ab dem Jahr 2012 kommt die elektronische Lohnsteuerkarte. Dann gibt es nicht mehr die altbekannten Papierlohnsteuerkarten. Die letzte Lohnsteuerkarte aus Papier wurde im Jahr 2010 an die Arbeitnehmer mit festem Wohnsitz in Deutschland ausgegeben.
Diese Lohnsteuerkarte von 2010 ist gleichzeitig auch die Lohnsteuerkarte von 2011 gewesen und bleibt auch 2012 gültig. Sie wird also bei einem Arbeitgeberwechsel in 2012 vorgelegt. Die Angaben zu Steuerklasse, Kirchensteuer und Freibeträgen werden somit einfach übernommen und es muss kein neuer Antrag gestellt werden.
Bescheinigung beantragen
Hat man die Lohnsteuerkarte von 2010 einmal verloren oder seit dem Jahr nicht mehr gearbeitet, kann man beim Finanzamt eine sogenannte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 oder 2012 beantragen. Dieser geht innerhalb von einer Woche per Post zu und kann dem Arbeitgeber vorgelegt werden.
Steuerklasse, Anzahl der Freibeträge für Kinder und die Religion werden ab 2012 in einer elektronischen Datenbank im Finanzamt verwaltet und können ab 2013 auch dort abgerufen werden.
Seit Beginn des Jahres sind außerdem nicht mehr die Bürgerämter für die Beantragung zuständig, sondern die Finanzverwaltungen. Das alte Verfahren ist zu kompliziert geworden und kann nun durch die elektronische Speicherung einfacher gestaltet werden. Somit lassen sich jegliche Änderungen vom Finanzamt vornehmen.
Mehrere Arbeitsverhältnisse
Mehrere Lohnsteuerkarten für das Jahr 2010 benötigt der Arbeitnehmer, wenn er auch bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist. Eine Ausgabe führt wiederum das Finanzamt durch. Endet das Arbeitsverhältnis im Jahr 2011, muss der Arbeitgeber sie zurückgeben, auch wenn die Rückseite nicht beschriftet ist. Dann kann die Lohnsteuerkarte auch noch aufgehoben werden und vom neuen Arbeitgeber in 2012 genutzt werden.