Düsseldorf – Die Szene ist alltäglich: An der Kasse zahlen Kunden das, was auf dem Preisschild steht. Dabei gibt es bei manchen Preisen durchaus noch Spielraum – die Käufer müssten ihn nur nutzen.
«Feilschen ist im Einzelhandel nicht üblich», sagt Stefan Hertel, Pressesprecher des Handelsverbands Deutschland (HDE). Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen möchte dennoch zum Verhandeln ermutigen: Es sei nicht unangebracht, sich am Ende eines Verkaufsgesprächs nach einem möglichen Preisnachlass zu erkundigen. Verkäufer wüssten, dass die Kaufentscheidung vom Preis abhängt und seien daher oft gesprächsbereit.
Rabatt richtet sich auch nach der Branche
Wie viel Rabatt möglich ist, hänge laut Tryba vor allem von den Margen der Branche ab. Gerade im Einzelhandel seien die Preise jedoch oft knapp kalkuliert und deswegen nicht flexibel, sagt Hertel. Aber: «Nachfragen geht immer.»
Denn Verhandeln funktioniert sogar online, erklärt Tryba. Bevor ein Artikel im Warenkorb lande, könne man eine freundliche E-Mail an den Verkäufer schicken und um einen Preisnachlass bitten.
«Nicht Feilschen um des Feilschen willens»
Rabattanfragen sollten jedoch in einem sinnvollen Rahmen stattfinden. «Es geht nicht um Feilschen um des Feilschens willens», sagt der Verbraucherschützer. Wenn es den Artikel bei der Konkurrenz billiger gebe, könne man ihn natürlich auch direkt dort kaufen.
Daher gilt: vorab Preise vergleichen. Dabei kommt es allerdings auch nicht nur auf das günstigste Schnäppchen an. Teilweise ist im höheren Preis mehr Service drin, erklärt Tryba.
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(dpa/tmn)