Endspurt für Steuerzahler: Das muss bis 31.12. erledigt sein

Berlin – Kurz vor dem Jahresende kann es noch einmal hektisch werden. Gemeint ist damit aber nicht der Einkaufsstress vor Weihnachten. Vielmehr sollten Steuerzahler ihre Unterlagen vor Silvester noch einmal ordnen. Wer wichtige Stichtage beachtet, kann unter Umständen Geld sparen.

Sieben Tipps im Überblick:

Zulagen für die Riester-Rente sichern: Riester-Sparer bekommen staatliche Zulagen, allerdings nur auf Antrag. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Bis zu zwei Jahre rückwirkend kann ein Antrag beim Anbieter des Riester-Vertrags eingereicht werden. Danach verfällt der Anspruch. Die Zulagen für das Jahr 2014 können somit noch bis zum 31. Dezember 2016 gesichert werden.

Freistellungsaufträge optimieren: Sparer und Anleger haben einen Sparerpauschbetrag von 801 Euro für Alleinstehende und 1602 Euro für Ehepaare oder Lebenspartner. Wer mehrere Depots oder Anlagekonten hat, sollte deshalb seine Freistellungsaufträge überprüfen und gegebenenfalls anpassen, rät der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL).

Basisrente abschließen oder aufstocken: Mit dem Abschluss einer sogenannten Basisrente vor Jahresende können Verbraucher Steuern sparen. Wird der derzeit geltende Höchstbeitrag von 22 766 Euro eingezahlt, erkennt das Finanzamt maximal 18 668 Euro als Sonderausgaben an. Nach Angaben der Stiftung Warentest ist die sogenannte Rürup-Rente vor allem für Freiberufler und Selbstständige geeignet. Sie sollten sich die Beträge aber auch dauerhaft leisten können. Denn eine Kündigung der Rürup-Rente ist meist nicht möglich.

Handwerker beauftragen:Reparaturen, Renovierungen oder Umbauten können sich auch steuerlich auszahlen. Denn die Handwerkerleistungen können von der Steuer abgesetzt werden. Der Fiskus fördert diese Tätigkeiten bis zu einem Höchstbetrag von 6000 Euro Arbeitskosten pro Kalenderjahr. Steuerlich abgesetzt werden können davon 20 Prozent, also maximal 1200 Euro pro Jahr, erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). Wer noch Arbeiten erledigen will, sollte das vor dem Jahresende tun, rät der BDL. Für 2017 steht dann wieder der Höchstbetrag zur Verfügung.

Ausgaben vorziehen:Fahrtkosten, Büromaterial, Computer oder Fachliteratur – solche Ausgaben erkennt das Finanzamt als Werbungskosten an. Grundsätzlich werden sie unabhängig von ihrem tatsächlichen Vorliegen jährlich mit 1000 Euro berücksichtigt, erklärt der BDL. Liegen die Ausgaben über diesem Betrag, verringert sich die Steuerlast zusätzlich.

Lohnsteuerklassen prüfen: Ehepaare und eingetragene Partnerschaften sollten prüfen, ob ihre Lohnsteuerklassen auch im nächsten Jahr optimal sind, rät der NVL. Die Kombination IV/IV bringt bei etwa gleich hohen Löhnen den geringsten laufenden Lohnsteuerabzug. Die Kombination III/V ist bei größeren Lohnunterschieden zu empfehlen. Bei der Kombination IV/IV plus Faktor entspricht der Lohnsteuerabzug etwa der tatsächlichen Steuerschuld.

Krankheitskosten sammeln: Ausgaben für die Gesundheit können sich steuerlich auswirken. Anerkannt werden vom Finanzamt etwa Ausgaben für den Zahnarzt oder für Krankengymnastik, für die Geburt eines Kindes oder eine Brille, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Allerdings erst, wenn die zumutbare Eigenbelastung überschritten wurde. Die ist für jeden Steuerzahler individuell und hängt unter anderem von der Höhe des Einkommens und der Zahl der Kinder ab.

Fotocredits: Monique Wüstenhagen
(dpa/tmn)

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