Die Einlagensicherung ist der Schutz der Kunden vor der Insolvenz einer Bank, sodass die Gelder sicher sind und nicht mit in den Abgrund gezogen werden.
Diese Sicherung ist eine teilweise gesetzliche und teilweise freiwillige Versicherung der Banken, dass das Geld der Kunden gesichert ist, für den Fall, dass die Bank Insolvenz anmelden muss.
Die Einlagensicherung ist eine Sicherheit für private Bankkonten
Schon früher gab es Bankenkrisen und im Zuge dessen hat man bereits 1937 einen „Kreditgenossenschaftliche Garantiefonds“ eingerichtet, der 1966 auf das gesamte Bundesgebiet ausgebreitet wurde. Gesetzlich verpflichtend ist dieses Projekt seit 1974, als die Herstatt-Bank Konkurs anmeldete.
Das Gesetz greift auf verschiedenen Ebenen. So hat die Bank konkrete Eigenkapitalvorschriften, die die Bank dazu anhalten soll, einem möglichen Insolvenzverfahren auszuweichen. Eine weitere Ebene ist die Haftung innerhalb der Bankenbranche. Darüberhinaus gibt es eine gesetzliche und eine freiwillige Einlagensicherung.
Dem Gesetz nach müssen 90 Prozent des Gesamtguthabens geschützt sein, jedoch bis zu einer Höchstgrenze von 20.000 Euro. Zuletzt wurde angekündigt, einen Anlageschutz in Deutschland unbegrenzt zu garantieren, was eine Konsequenz aus der Bankenkrise war.
Diese Regelung gibt es in allen Ländern der Europäischen Union, allerdings werden sie verschiedenartig umgesetzt.