München – Gehen Kinder auf Klassenfahrt, sind sie über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Verletzen sie sich etwa bei einer gemeinsamen Wanderung, greift der Versicherungsschutz. Das gilt auch dann, wenn die Klassenfahrt ins europäische Ausland führt.
Nur wenn die Eltern einen umfangreicheren Schutz wünschen, müssen sie eine private Reisekrankenversicherung abschließen,erläutert Birgit Dreyer von der Europäischen Reiseversicherung. Diese übernimmt etwa höhere Behandlungskosten, sollte das Kind im Ausland ins Krankenhaus müssen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Behandlungsgebühren dagegen meist nicht vollständig.
Fotocredits: Patrick Pleul
(dpa/tmn)