Essen – Der Essener E-Zigarettenhersteller Niko Liquids darf seine Produkte laut einem Gerichtsurteil nicht mit dem Slogan «Genuss ohne Reue» bewerben. Dies sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die in der Werbung verboten sei, urteilte das Essener Landgericht (Aktenzeichen 41 O 13/19).
Die Werbeaussage suggeriere dem Verbraucher, dass die Kapseln mit Flüssigkeiten (Liquids) völlig unschädlich seien, so das Gericht. Zudem darf Niko Liquids seine Kapseln dem Urteil zufolge nicht als «apothekenreine Liquids» anpreisen.
Ein Grund: Liquids müssen laut Gesetz ohnehin einen bestimmten Reinheitsgrad vorweisen – die Aussage sei also eine Selbstverständlichkeit, und Werbung mit Selbstverständlichkeiten sei nicht erlaubt, hieß es bei der Urteilsverkündung. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale, eine Selbstkontrollorganisation der Wirtschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Niko Liquids kann in Berufung gehen.
Elektronische Zigaretten boomen in Deutschland, der Verkauf ist im Vergleich zu klassischen Kippen aber noch eine Nische. Die Hersteller und Händler bewerben ihre Produkte als bessere Alternative zu Tabak. Allerdings gelten auch die Elektroverdampfer als gesundheitsschädlich – aber nicht so schlimm wie Tabak-Glimmstängel.
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(dpa)