Hamburg – Drohnen sind ein beliebtes Geschenk für Technikliebhaber. Was viele nicht wissen: Sie gelten oft als Luftfahrzeuge und unterliegen damit der Versicherungspflicht. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hin.
Über die private Haftpflichtversicherung besteht aber häufig kein Schutz. Im Zweifel muss daher eine spezielle Versicherung abgeschlossen werden, zum Beispiel über Vereine. Ab einer gewissen Flughöhe und einem bestimmten Gewicht der Drohne muss außerdem eine Fluggenehmigung bei der Deutschen Flugüberwachung eingeholt werden.
Fotocredits: Julian Stratenschulte
(dpa/tmn)