Drei Modellvorschläge zur Reform der Grundsteuer

Die Grundsteuer soll bis Anfang des Jahres 2012 komplett neu geregelt werden. Für diese Neuregelung haben die Bundesländer und die Gemeinden bisher drei Vorschläge eingereicht, über welche bis Ende des Jahres abgestimmt werden soll. Jeder dieser Vorschläge kostet Mieter und Vermieter künftig mehr Geld. Besonders der Besitz von Wohneigentum soll teurer werden.

Fragen zur Grundsteuer bleiben bisher unbeantwortet

Bis zu diesem Zeitpunkt werden Millionen von Grundstücksbesitzern im Unklaren gelassen, wie hoch die von ihnen zu zahlende Grundsteuer ab dem kommenden Jahr sein wird. Die Grundsteuerreform ist seit einigen Jahren im Gespräch und geplant, doch bisher wurde noch keine Entscheidung getroffen. Erneut wurde von den Finanzministern der einzelnen Bundesländer eine Entscheidung zur Klärung von Fragen zur Grundsteuer vertagt, so dass bei den Grundstücksbesitzern weiterhin über diese Finanzfrage gerätselt werden muss. Eine Entscheidung über diese Finanzfrage soll bis spätestens Ende 2011 getroffen werden.

Die drei Modelle der Grundsteuerrefor

Um die Finanzfragen um die neue Grundsteuer zu regeln, wurde drei verschiedene Modellvorschläge eingereicht.

Modell Nummer 1: Besteuerung nach der Größe der Fläche

In Bayern, Baden-Württemberg und Hessen sollen die Grundstücke künftig pauschal nach der Größe der Fläche besteuert werden, so der Vorschlag dieser drei Bundesländer. Ausschlaggebend für die Grundsteuer sollen künftig ausschließlich die Grundfläche der Immobilien sowie die Anzahl der Wohngeschosse sein. Um die Finanzfrage zu klären, sollen pro Quadratmeter zwischen zwei und vierzig Cent angesetzt und mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert werden. So wurden diese drei Bundesländer aus Süddeutschland die Fragen zur Grundsteuer beantworten.

Modell Nummer 2: Grundsteuer auf der Grundlage von Verkehrswerten festlegen

Berlin, Schleswig-Holstein, Sachsen und Bremen dagegen wollen die Frage zur neuen Grundsteuer durch eine Wertermittlung des jeweiligen Objektes, klären. Dazu sollen unter anderem der Kaufpreis, das Baujahr, die Lage sowie die Größe der Wohnfläche bei der Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden.

Modell Nummer 3: Boden nach Fläche, Haus nach Größe besteuern

Thüringen hat eine Kombination vorgeschlagen. Dem Vorschlag zufolge sollen künftig der Boden nach dem Verkehrswert besteuert und Gebäude nach ihrer Größe und der Art ihrer Nutzung besteuert werden.

Folgende Fragen zur Grundsteuer bleibt offen: Wie viel müssen ab 2012 die Immobilienbesitzer und deren Mieter zahlen?