Alle nach dem 01.01.1961 Geborenen erhalten von der gesetzlichen Rentenversicherung keine Leistungen bei bloßer Berufsunfähigkeit mehr. Abgesichert ist nur noch die Erwerbsminderung, umgangssprachlich oft als Erwerbsunfähigkeit bezeichnet. Diese bezieht sich auf jeden beliebigen Beruf, während die Berufsunfähigkeit meint, dass die gelernte beziehungsweise die ausgeübte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben werden muss.
Welche Zahlungen haben Versicherte bei Erwerbsminderung zu erwarten?
Die Zahlungen richten sich danach, ob eine teilweise oder eine vollständige Erwerbsminderung vorliegt. Die teilweise Erwerbsunfähigkeitsrente kommt zur Auszahlung, wenn der Versicherte weniger als sechs, aber noch mindestens drei Stunden je Tag arbeiten kann. Wenn aus gesundheitlichen Gründen oder infolge eines Unfalls weniger als drei Arbeitsstunden am Tag möglich sind, zahlt die Rentenversicherung die Rente wegen Erwerbsminderung in voller Höhe aus. Das gilt auf Antrag auch, wenn nachweisbar kein Teilzeitarbeitsplatz zu finden ist. Die Erwerbsminderungsrente wird für eine Dauer von drei Jahren bewilligt und muss anschließend neu beantragt werden. Die Wartezeit beträgt grundsätzlich fünf Jahre, sie verkürzt sich nach Arbeitsunfällen und wenn die Erwerbsminderung durch eine anerkannte Berufskrankheit verursacht wurde. Die Rentenhöhe beläuft sich auf knapp ein Viertel des Bruttoverdienstes bei teilweiser und weniger als dessen Hälfte bei vollständiger Erwerbsminderung.
Eine private Zusatzversicherung ist zwingend erforderlich
Da die gesetzliche Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente nur auszahlt, wenn das Mitglied keinerlei Berufstätigkeit an mehr als sechs Stunden je Tag ausüben kann, ist ein privater Zusatzschutz unverzichtbar. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet eine lebenslange Rentenzahlung, wenn der Versicherungsnehmer infolge einer Erkrankung oder wegen eines Unfalls seinen eigenen Beruf nicht mehr ausüben kann. Im Gegensatz zur Erwerbsminderungsrente schützt die Berufsunfähigkeitsversicherung den Versicherungskunden vor dem sozialen Abstieg, wenn er anstelle seines bisherigen Berufes nur noch einfache Hilfstätigkeiten ausüben kann. Der private Schutz vor der Berufsunfähigkeit sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien mit dem Alter steigen. Die Höhe der monatlichen Rente wird bei Vertragsabschluss vereinbart, das Geld soll für die Wahrung des bisherigen Lebensstandards ausreichen.
Auf Vertragsdetails achten
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist darauf zu achten, dass der Vertrag keine uneingeschränkte abstrakte Verweisung vorsieht, da eine solche den Versicherungsschutz auf mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung vergleichbare Fälle einschränkt. Das Verweisungsrecht auf vergleichbare Tätigkeiten ist wegen der großen Auslegung der Ähnlichkeit von Tätigkeiten ebenfalls ungünstig für den Versicherten. Mehr zum Thema Berufsunfähigkeit und weitere Tipps & Infos dazu gibt es hier.
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