Die ersten Schritte in die Selbständigkeit

Die ersten Schritte in die Selbständigkeit

Der eigene Chef sein – für viel Angestellte der größte Traum. Niemand mehr, der einem sagt, was wann und wie zu tun ist. Selbst Entscheidungen treffen, Verantwortung tragen. Doch bevor es soweit ist, muss erst einmal eine tragfähige Idee her. Und die Erkenntnis: Bin ich überhaupt der richtige dafür? Habe ich die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten dazu? Schaffe ich das allein oder brauche ich Angestellte und/oder Partner?



Natürlich müssen Sie sich auch ein Büro einrichten. Aber muss das angemietet sein oder reicht ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung? Und Sie brauchen die richtige Büro-Ausstattung mit PC, Drucker, Internetanschluss und Telefon. Wie auch immer Sie Ihr Büro einrichten – die passende Technik finden Sie hier, zum Beispiel in der Kategorie „Kommunikation & Büro“.

Doch mit dem eigenen Büro ist es natürlich nicht getan. Für die Finanzierung Ihrer Idee benötigen sie Kapital, denn selten starten Unternehmer mit einem großen Kundenstamm. Egal ob Sie staatliche Hilfen zur Unternehmensgründung nutzen oder sich Geld bei Ihrer Hausbank besorgen, die Kreditgeber fragen immer nach einem Business-Plan. Sie brauchen also Zahlen und Fakten – und einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater, der Ihre Idee finanziell durchrechnet.

Ist die Finanzierung geregelt, sollten Sie sich beim Finanzamt melden. Denn neben der Einkommenssteuer müssen Sie in den meisten Fällen auch Umsatz- und Gewerbesteuer abführen. Von der Gewerbesteuer sind Sie befreit, wenn Ihr Jahresgewinn 24.500 Euro nicht überschreitet. Wenn Ihre Tätigkeit den Freien Berufen angehört, Sie zum Beispiel als Sachverständiger, Journalist oder Künstler arbeiten, müssen Sie keine Gewerbesteuer zahlen. Wichtig: Alle Belege aufbewahren, die in Zusammenhang mit Ihrer Erwerbstätigkeit stehen. Und: Geld für Ihre Einkommenssteuer-Schuld zurücklegen. Anders als im Angestelltenverhältnis, bei dem der Arbeitgeber die Lohn- oder Einkommenssteuer gleich abführt, müssen Sie Ihre Steuerschuld erst nach der ersten Einkommenssteuer als Selbständiger begleichen. Also oft erst im Folgejahr der Gründung. Für Buchhaltung und Steuererklärung suchen Sie sich am besten einen Steuerberater.

Ein weiteres Feld sind die Versicherungen. Für sich brauchen Sie eine Krankenversicherung. Zudem sollten Sie sich um Ihre Altersversorgung kümmern. Je nach Idee Ihrer Selbständigkeit sind auch Betriebs- und Vermögenshaftpflicht- sowie eine Berufsunfähigkeits-Versicherungen sinnvoll. Weitere Infos gibt´s beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

IMG: Thinkstock, 83286964, Photodisc, Ciaran Griffin