Der Weg aus den Schulden – das müssen Sie wissen

In die Überschuldungsfalle kann man schnell geraten. Nicht immer liegen die Gründe hierfür in einem falschen Konsumverhalten. Die Entschuldung dauert dagegen in der Regel viele Jahre. Vor allem der erste Schritt fällt vielen Betroffenen besonders schwer, weil sie sich ihre finanzielle Misere nicht selbst eingestehen wollen. Gleichwohl ist der Gang zur Schuldenberatung in vielen Fällen alternativlos.

Die Schulden häufen sich

Der Weg in die Überschuldung kann auf vielerlei Arten erfolgen. Häufig ist einer der Gründe die Scheidung von Ehepaaren – das gleiche Einkommen muss plötzlich nicht mehr einen sondern zwei Haushalte finanzieren. Außerdem fallen Steuervorteile weg und es ergeben sich zusätzliche Kosten im Rahmen des Scheidungsverfahrens. Auch plötzliche Arbeitslosigkeit führt in vielen Fällen in die Schuldenfalle. Rechnungen und Mahnungen werden dann gern so lange ignoriert, bis Post vom Gericht kommt und sich Mahn- und Vollstreckungsbescheide häufen. Im nächsten Schritt werden die eigenen vier Wände vom Gerichtsvollzieher nach pfändbaren Wertgegenständen durchsucht. Das Leben entgleitet so auf vielfältige Weise der eigenen Kontrolle. Spätestens dann wird es Zeit, sich aktiv mit den angehäuften finanziellen Problemen zu beschäftigen.

Der Fahrplan aus den Schulden

Wenn die Schulden zu groß sind, bleibt letztlich nur der Ausweg der Privatinsolvenz. Hierzu sind mehrere Schritte notwendig. Der erste führt zu einer professionellen Schuldenberatung – mehr Informationen unter www.schuldendirekthilfe.de. Gemeinsam mit dieser erfolgt zunächst ein Überblick über die finanzielle Lage. Wenn die angehäuften Schulden nicht mehr bedient werden können, wird im nächsten Schritt versucht, einen Ausgleich mit den Gläubigern zu erzielen. Sind diese nicht bereit, auf Teile ihrer Forderungen zu verzichten, wird das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet. Kernbestandteil dieses Verfahrens ist eine Wohlverhaltensphase von sechs Jahren. In dieser Zeit werden alle Einkünfte, die oberhalb der Pfändungsfreigrenzen liegen, unter den Gläubigern aufgeteilt. Nach Ablauf der sechs Jahre erfolgt dann die Restschuldbefreiung (ab 01. Juli 2014 schon nach drei Jahren). Alle verbliebenen Schulden werden in diesem Zuge gelöscht.

Ein Neuanfang ist möglich

Die Restschuldbefreiung führt zu neuen Perspektiven, denn ab diesem Punkt ist man vollständig schuldenfrei und kann neu durchstarten. Die wichtigste Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass man in den Jahren zuvor gewissenhaft am Verfahren mitgearbeitet hat. Denn als Schuldner kann man nur von solchen Schulden befreit werden, die zuvor auch angemeldet wurden. Ist man hierbei zuverlässig, so ist auch ein finanzieller Neuanfang möglich.

Bild: Thinkstock, iStock, AndreyPopov

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