Der neue EU-Krisenmechanismus – Altes neu verpackt oder wirklich innovativ?

Dass Schuldensünder in der EU bestraft werden sollen, ist nicht neu. Nachdem die alten Regelungen nicht funktioniert haben, versucht man sich nun am neuen EU-Krisenmechanismus, um eine weitere Eurokrise frühzeitig zu verhindern und abzuwenden.

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Im Dezember 2010 wurde von den EU-Regierungschefs beschlossen, dass monetäre Hilfen nur für jene EU-Staaten möglich sind, welche die Stabilität der gesamten EU bedrohen könnten. Der betroffene Staat bekäme dann in Zukunft ähnlich wie beim jetzigen Rettungsschirm einen Garantierahmen für Kredite bewilligt.

EU-Krisenmechanismus auch mit privaten Investoren?

Die Frage, ob große Banken, Unternehmen und im Allgemeinen  private Investoren einspringen sollten, kreist schon seit einiger Zeit durch den EU-Raum. Im zukünftigen EU-Krisenmechanismus sind jene Überlegungen mit eingeflossen. Dies geschieht jedoch nur, wenn das Euro-Land direkt vor einer Insolvenz steht. Das entsprechende EU-Land muss dann ein Sanierungskonzept auf den Tisch legen.

EU-Krisenmechanismus verankert im EU-Vertrag?

Ab Juli 2013 wird der neue EU-Krisenmechanismus gelten. Der momentane Rettungsschirm läuft dann aus. Im EU-Vertrag von Lissabon ändert sich dann der Artikel 136. Er wird dann folgende weitere Punkte enthalten: „Die Mitgliedsstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengen Auflagen unterliegen.“ So steht es in den Beschlüssen.

Wer prüft den EU-Krisenmechanismus?

Die Europäische Zentralbank wird 2016 prüfen in wie weit das neue Konzept der EU aufgeht und ob die Kapitaleinlage von 80 Milliarden Euro, von denen Deutschland dann 20 Mrd. Euro bereitstellt, ausreicht, um den europäischen Binnenmarkt langfristig zu sichern.

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