Das Verbraucher-Kreditrecht: Rechte und Pflichten

Mit dem Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz – kurz DaKRÄG – wurde 2010 eine EU-Richtlinie in das nationale Gesetzt übertragen und gleichzeitig ein neues Verbraucher-Kreditrecht geschaffen, das sich nicht nur auf Kreditverträge bezieht, sondern auch auf andere Formen der Kreditierung. Dabei behandelt das Gesetz immer eine Kreditierung zwischen einem Unternehmen als Kreditgeber und einem Verbraucher als Kreditnehmer. Welche Rechten und Pflichten das Gesetz dabei für beide Seiten formuliert, erfahren Sie hier.

Die Pflichten des Verbraucher-Kreditrechts

Bereits im Werbestadium und noch vor Vertragsabschluss kommen auf den Kreditgeber die ersten Verpflichtungen zu, die sich in erster Linie aus Informationsbereitstellungen zusammensetzen. Wirbt der Kreditgeber beispielsweise mit Zinssätzen oder sonstigen Zahlen, so muss er in seiner Werbung klar und prägnant ein repräsentatives Beispiel aufführen, das bestimmte Standardinformationen beinhaltet. Ebenfalls vor Vertragsabschluss hat der Kreditgeber anhand eines standardisierten Formulars dem Kunden ausführliche Informationen vorzulegen. Dieses Formular soll dem Kreditnehmer den Vergleich zwischen verschiedenen Angeboten erleichtern. Des Weiteren müssen dem Interessenten festgelegte Vertragspunkte aufgelistet werden, dabei handelt es sich im Wesentlichen um Dinge wie beispielsweise die Laufzeit des Kredits, den Sollzinssatz, den Gesamtkreditbetrag, den effektiven Jahreszins, Sicherheiten und Belehrungen, Tilgungsmodalitäten sowie Verzugszinsen und deren Rechtsfolgen.

Weitere Rechte und Pflichten

Zusätzlich zu den genannten Punkten verpflichtet das Gesetz den Kreditgeber zu einer Bonitätsprüfung, hierdurch soll die Kreditwürdigkeit des Kunden festgestellt werden. Auch die Verträge sind, entsprechend einem Formgebot, auf Papier oder einem alternativen dauerhaften Datenträger festzuhalten. Eine essentielle Neuerung, die durch das Gesetz hinzugekommen ist, ist das 14-tägige Rücktrittsrecht. Nach diesem Recht kann der Verbraucher ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss von selbigem zurücktreten. Das Verbraucherkreditrecht umfasst in seiner Summe Verbraucherkreditverträge inklusive Hypothekarkredite, stillschweigend akzeptierte Kontoüberschreitungen, vereinbarte Überziehungsmöglichkeiten auf einem laufenden Konto und auch entgeltliche Zahlungsaufschübe sowie sonstige Finanzierungshilfen. Ausnahmen vom Anwendungsbereich bilden Kredite mit einer Summe von unter 200,00 Euro, die innerhalb von drei Monaten zurückgezahlt werden müssen sowie Pfandleihkredite und Wohnbauförderungsdarlehen.

Das Verbraucher-Kreditrecht im Überblick

Zusammengefasst wurde durch das Verbraucher-Kreditrecht eine Richtlinie der EU in das nationale Gesetz transformiert, die im Gesamtbild den Kreditmarkt für Verbraucher transparenter und übersichtlicher gestalten soll. Durch Pflichten und Rechte werden Verschleierungen weitestgehend verhindert und die Seriosität eines Anbieters deutlich gemacht.