So manchem Arbeitnehmer droht beim Thema Betriebsrente mitunter ein böses Erwachen, wenn er diese Form der Altersvorsorge bereits fest für seinen Ruhestand verplant hat. Denn Arbeitgeber können die einmal getroffenen Absprachen unter bestimmten Bedingungen zu ihren Gunsten abändern.
Die Art der Absprache ist entscheidend
Die gute Nachricht vorab: Der Arbeitgeber muss schon triftige Gründe benennen können, warum er die vereinbarte Betriebsrente kürzen oder gar aussetzen will. Was letztlich einen zwingenden Grund darstellt, darüber gehen die Meinungen der Juristen noch auseinander. Aber generell zählen dazu:
- die Firma steckt in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
- die Unterschiede zwischen den vereinbarten Betriebsrenten innerhalb eines Betriebs sind zu groß
- ein Mitarbeiter macht sich einer groben Pflichtverletzungen schuldig
Für den Arbeitnehmer ist dann entscheidend, welche Absprache er mit der Firma hinsichtlich der Betriebsrente getroffen hat. Bekommt er die Betriebsrente aufgrund eines gültigen Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder wegen sogenannter Individualabreden mit seinem Arbeitgeber? Letztere beinhalten die größten Risiken für jeden Arbeitnehmer.
Unbedachte Äußerungen können die Rente kosten
Der Arbeitgeber kann eine Vereinbarung über die Betriebsrente, die er in der Vergangenheit mit dem Angestellten persönlich abgeschlossen hat, nur dann einseitig kündigen, wenn dieser beispielsweise grob gegen seinen Arbeitsvertrag verstößt. Wenn Sie etwa Betriebsinterna ausplaudern und ihre Firma damit gefährden, drohen Ihnen nicht nur arbeitsrechtliche Konsequenzen, sondern Sie können auch Ihre Ansprüche auf die Betriebsrente verwirken. Basiert die Betriebsrente auf einer Betriebsvereinbarung, kann der Chef auf eine Änderung wegen langfristiger wirtschaftlicher Schwierigkeiten drängen. Die bereits geleisteten Zahlungen sind dadurch in der Regel nicht bedroht. Aber der Arbeitgeber wird auf eine Kürzung der zukünftig zu zahlenden Beiträge abzielen. Arbeitnehmer sind am ehesten im Fall einer Betriebsrente geschützt, die durch einen Tarifvertrag zustande kam. Solange dieser Gültigkeit besitzt, lässt sich die Rentenregelung vom Arbeitgeber nicht aushebeln.
Vorausschauend planen
Da Betriebsrenten meist besser verzinst sind als Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, stellen sie eine attraktive Form der Altersvorsorge dar. Aber Sie sollten sich immer bewusst sein, dass Entwicklungen, die Sie heute nicht vorhersehen können, Ihre Planungen über den Haufen werfen können. Je nach finanziellem Spielraum sollten Sie sich frühzeitig mit dem Gedanken auseinandersetzen, ob eine zusätzliche private Vorsorge Sinn macht, um sich gegen solche Unwägbarkeiten zu schützen.
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