Bonn – Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) fragt Kontoverbindungen grundsätzlich nicht per E-Mail ab. Darauf weist die Behörde auf ihrer Internetseite hin. Anlass ist, dass derzeit Betrüger im Namen des Bundeszentralamtes E-Mails versenden.
Darin wird fälschlicherweise behauptet, die Empfänger hätten Anspruch auf eine Steuererstattung. Um diese zu erhalten, müsse ein in der E-Mail verlinktes Formular ausgefüllt werden. Außerdem ist laut BZSt derzeit über den Kommunikationsdienst WhatsApp eine Meldung in Umlauf, wonach die Familienkasse angeblich 500 Euro für jedes Kind zahlt.
Empfänger sollten den Links aber nicht folgen, warnt die Behörde. Ziel der Absender sei es, an die Konto- und Kreditkarteninformationen der Empfänger zu gelangen. Aufforderungen zur Beantragung von Steuererstattungen werden laut BZSt nicht per E-Mail verschickt.
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(dpa/tmn)