Gewinne aus Glücksspielen fallen in Deutschland nicht unter die Steuerpflicht, da sie keiner Einkunftsart im Sinne der Einkommensteuer-Gesetzgebung darstellen. Dass die Gewinne deswegen steuerfrei sind, ist strenggenommen nicht korrekt. Sie sind vielmehr nicht steuerbar. Für den Gewinner ist diese feine Unterscheidung des Finanzrechtes unbedeutend, er kann seine Spielgewinne als faktisch steuerfrei ansehen. Die Nichtversteuerung gilt allerdings nicht für Folgeerlöse aus dem gewonnenen Geld. Auch bei der Weitergabe von Gewinnanteilen an eventuelle Mitspieler ist Vorsicht geboten.
Weder inländische noch ausländische Gewinne sind zu versteuern
In Deutschland besteht die einheitliche Steuerpflicht für alle Glücksspielgewinne, unabhängig davon ob diese im In- oder Ausland veranstaltet wurden. Falls der Gewinner bei internationalen Lotterien Steuern im Veranstaltungsland bezahlen muss, zieht der Veranstalter oder Lotterieeinnehmer diese bereits vor der Gewinnauszahlung ab. Eine Verrechnung mit der in Deutschland bestehenden Steuerschuld im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens ist bei Spielgewinnen nicht vorgesehen. Die faktische Steuerfreiheit gilt bei einem Geldgewinn nicht nur für den namentlich registrierten Lotterieteilnehmer, sondern auch für die Weiterleitung der Gewinnanteile an eventuelle Mitspieler einer Spielgemeinschaft. Damit das Finanzamt keine steuerpflichtige Schenkung unterstellt, muss das gemeinsame Spielen glaubhaft gemacht werden. Dass die einzelnen Mitspieler ihre Spieleinsätze überwiegend in bar und nicht per Überweisung an den Schriftführer auszahlen, erschwert den Nachweis, wird aber üblicherweise als Bestandteil der Lebenswirklichkeit anerkannt. Auf der Überweisung an den Mitspieler ist zwingend anzugeben, dass es sich um den diesem zustehenden Gewinnanteil und nicht um ein Geldgeschenk handelt.
Spätere Erträge sind steuerpflichtig
Wenn Mitspieler einen attraktiven Gewinn in einer Lotterie erzielen, legen sie das Geld üblicherweise an und erzielen Zinsen oder weitere Einnahmen. Für diese sekundären Erträge des Geldgewinnes gelten die üblichen steuerlichen Bestimmungen. Zinsen und weitere Gewinne aus Kapitalerträgen unterliegen im Inland der Kapitalertragssteuer, im Ausland erzielte Kapitaleinnahmen sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Viele Gewinner legen das Geld in Immobilien an und erzielen Mieteinnahmen. Auch auf diese müssen die üblichen Steuern entrichtet werden. Eine weitere Besonderheit besteht bei der Teilnahme an Spielshows. Diese gelten bei einmaligen Ereignissen als nicht steuerbar, während langfristige Projekte wie das Leben im Big Brother-Haus zu einer Steuerpflicht führen. Lotterien hingegen gehören zu den einmaligen Gewinnereignissen. Es sei denn, Sie gewinnen dort eine lebenslange Rente. Erfahren Sie hier mehr über skl-boesche-a-z.de Zudem stufen Finanzämter das Pokerspiel uneinheitlich ein, so dass einige Finanzbeamte eine Steuerpflicht für professionelle Kartenspieler befürworten, da es sich um eine Kombination aus einem Glücksspiel und einem Geschicklichkeitsspiel handele. Eine höchstrichterliche Entscheidung existiert hinsichtlich dieser Frage noch nicht.
Die Nichtversteuerung von Spielgewinnen ist auch im Sinne des Staates
Wären Spielgewinne im Sinne des Steuerrechts einer Einkommensart zugeordnet, müssten den Grundlagen des deutschen Finanzrechtes zufolge Verluste steuermindernd berücksichtigt werden. Damit würde eine Steuerpflicht auf Glücksspielgewinne insgesamt zu Mindereinnahmen für den Staat führen. Statt der Gewinnbesteuerung erhebt er eine moderate Steuer auf jeden Einsatz, woraus sich für den Spieler kein Recht zur Verrechnung möglicher Spielverluste ergibt.
Werbung