Berlin – Menschen, die mit einer Riester-Rente für das Alter vorsorgen, können von staatlichen Zulagen profitieren. Diese müssen Verbraucher aber beim Anbieter des Riester-Vertrages beantragen.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass dies bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich ist. Wer also die Zulagen für das Jahr 2017 erhalten möchte, muss sie bis zum 31. Dezember 2019 beantragt haben. Danach verfällt der Anspruch.
Mit einem Dauerzulagenantrag können Sparer ihren Anbieter bevollmächtigen, die Zulagen selbst zu beantragen. Dann müssen sie ihn stets über Änderungen in den Einkommens- und Lebensverhältnissen, beispielsweise die Geburt eines Kindes, informieren.
Riester-Sparer, die zulageberechtigt sind, bekommen auf Antrag eine jährliche Grundzulage von 175 Euro. Wer Kindergeld bezieht, erhält eine zusätzliche Kinderzulage von 300 Euro pro Kind, das ab 2008 geboren wurde, beziehungsweise 185 Euro pro Kind, das vor 2008 zur Welt gekommen ist. Voraussetzung für die Auszahlung der Zulagen ist, dass jedes Jahr mindestens vier Prozent der Einkünfte in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, maximal jedoch 2100 Euro abzüglich Zulage.
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(dpa/tmn)